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Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe in Traubenkernöl

04/1994, 08.08.1994

Lebensmitteluntersuchungsämter der Bundesländer haben in Traubenkernöl polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, unter anderem das krebserzeugende Benzo (a) pyren, gefunden. Nahezu alle untersuchten Proben waren mit kleinen Mengen dieser Stoffe verunreinigt. Die Gehalte an Benzo (a) pyren betrugen bis zu 27,8 µg/kg und sind mit Gehalten vergleichbar, wie sie unter ungünstigen Umständen in gegrillten Lebensmitteln auftreten können.

Als Hauptursache für die Verunreinigung des Traubenkernöls mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in diesem Umfang wird die Trocknung der Kerne durch direkten Kontakt mit Rauchgasen genannt. Sie läßt sich durch Anwendung anderer Trocknungsverfahren vermeiden oder durch nachträgliche Reinigung des Traubenkernöls mit Aktivkohle wieder beseitigen.

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin hält die gefundenen Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in Traubenkernöl für toxikologisch nicht vertretbar und das Verfahren der direkten Trocknung mit Rauchgasen ohne nachträgliche Reinigung für nicht vereinbar mit einer guten Herstellungspraxis. Aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes sollte dieses Verfahren aufgegeben und durch die o.a. Alternativen ersetzt werden. Dem Bundesministerium für Gesundheit wurde empfohlen, in der Europäischen Union darauf hinzuwirken, die Gehalte von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in Traubenkernöl auf Werte zu begrenzen, wie sie z.B. für Fleisch und Fleischerzeugnisse gelten.

Weil der Verbraucher normalerweise nicht erkennen kann, ob das angebotene Traubenkernöl unter Anwendung des kontaminierenden Trocknungsverfahrens hergestellt wurde, wird aus Vorsorgegründen geraten, auf den ständigen Verzehr größerer Mengen von Traubenkernöl bis zur Verbesserung der Herstellungspraxis zu verzichten.

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