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Novel Foods müssen ebenso sicher sein wie konventionelle Lebensmittel

28/1997, 20.11.1997

BgVV will mit internationalem Symposium Beitrag zur Versachlichung der Diskussion leisten

Einen umfassenden Schutz der Verbraucher vor möglichen Risiken durch neuartige Lebensmittel forderte der Direktor des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, auf einem internationalen Symposium zu "Novel Foods", das zur Zeit in Berlin stattfindet. "Neuartige Lebensmittel", so Prof. Dr. Dr. h.c. Arpad Somogyi, "müssen für den Verbraucher ebenso sicher sein, wie konventionelle Lebensmittel". Dank der strengen deutschen Verbraucherschutzmaßnahmen seien nach einem Vierteljahrhundert Gentechnik in Deutschland keine gesundheitlichen Risiken erkennbar, die über das Maß möglicher Risiken traditioneller Lebensmittel hinausgingen.

Zu der Veranstaltung, in deren Mittelpunkt die Verläßlichkeit der gesundheitlichen Bewertung neuartiger Lebensmittel stand, hatte das BgVV führende Wissenschaftler, Politiker, Vertreter von Bund und Ländern, Verbraucherorganisationen und der Industrie eingeladen. Ziel des Symposiums war es, einen Beitrag zur Versachlichung der immer noch stark emotional geführten Diskussion um Novel Foods zu leisten und die aktuelle gesundheitliche Bewertung wissenschaftlich auf den Prüfstand zu stellen. Für diese zeichnet in Deutschland das BgVV als oberste Bundesbehörde für den Verbraucherschutz per Gründungsgesetz verantwortlich.

Wissenschaftlich unstrittig ist, daß die gesundheitliche Bewertung neuartiger Lebensmittel auf der Basis der "Substantiellen Äquivalenz", der Gleichheit mit dem entsprechenden konventionellen Lebensmittel, erfolgt. Unterschiedliche Einschätzungen gab es aber hinsichtlich der Bewertung der substantiellen Äquivalenz, sowohl hinsichtlich des Umfangs der einzubeziehenden Lebensmittelinhaltsstoffe, als auch der Nachweismethoden, mit denen ein Risiko mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Insbesondere das zur Zeit in den USA angewandte Konzept zum sicheren Ausschluß allergener Risiken hielt Dr. Stefan Vieths, Paul-Ehrlich-Institut in Langen, für ergänzungsbedürftig und belegte dies durch wissenschaftliche Forschungsergebnisse. Weiteren Entwicklungsbedarf gibt es hinsichtlich der toxikologischen Bewertungsmaßstäbe.

Forschungsergebnisse der Technischen Universität München, präsentiert von Prof. Dr. Karl-Heinz Engel zeigen, daß neben gewollten gentechnischen Veränderungen immer auch unerwartete Effekte auftreten können. Diese könnten, da sie unerwartet sind, bei den Sicherheitsbewertungen, die der Zulassung eines neuartigen Lebensmittels vorausgehen, unerkannt bleiben und ein Verbraucherrisiko darstellen. Experten empfahlen ein sogenanntes Post Marketing Surveillance, eine zeitlich befristete Nachbeobachtung für Novel Foods, die in den Handel gelangt seien, um auch solche möglichen Risiken sicher ausschließen zu können.

Bereits im Mai dieses Jahres war in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Novel-Foods-Verordnung in Kraft getreten. Die als Folge, insbesondere von Gentechnikgegnern, erwartete Überschwemmung des Marktes mit gentechnisch veränderten Lebensmittel blieb aus. Bis heute ist in Deutschland kein Antrag auf Zulassung nach der Novel-Foods-Verordnung eingangen. Alle Produkte die sich auf dem Markt befinden, insbesondere Raps, Mais und Soja sowie daraus hergestellte Lebensmittel, hatten ihre Zulassung nach altem Gentechnikrecht erhalten. Durch die Überleitungsverordnung, die seit 1. November dieses Jahres in Kraft ist, wurden sie rechtlich an die Vorschriften der Novel-Foods-Verordnung angepaßt. Dennoch ist damit zu rechnen, daß es in Zukunft zu einem deutlichen Anstieg gentechnischer veränderter Lebensmittel im Handel kommen wird. Allein in den USA stieg der Anteil gentechnisch veränderten Sojas an der Gesamternte von nur zwei Prozent im Vorjahr auf 15-20 Prozent in 1997. Da bei der Ernte keine Trennung nach gentechnisch verändertem und konventionellem Soja erfolgt, wird sich dieses Verhältnis in den Produkten widerspiegeln.

Im Gegensatz zu pflanzlichen Lebensmitteln, scheint die Gentechnik dagegen, zumindest im deutschsprachigen Raum, bei der Tierproduktion bislang bedeutungslos zu sein.

Anlaß zu deutlicher Kritik bot die derzeitige mangelhafte Regelung der Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte. In einem Europa der offenen Grenzen, so der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Baldur Wagner, seien gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen über die Kriterien für die Kennzeichnung ebenso unabdingbar, wie Bestimmungen über den Wortlaut. Dieser sollte, nach Ansicht vieler Veranstaltungsteilnehmer, klar, eindeutig und für den Verbraucher unmißverständlich sein. Ähnlich äußerten sich der Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag, Dr. Dieter Thomae, der Sektionschef im Wiener Bundeskanzleramt, Dr. Ernst Bobek, und Vertreter von Verbraucherorganisationen.

Voraussetzung für eine Kennzeichnung ist der mögliche analytische Nachweis einer Veränderung gegenüber dem konventionellen Lebensmittel. Dieser sollte sich nach Ansicht von Experten vor allem an Veränderungen der DNA und nicht an neuen Proteinkomponenten orientieren.

Kritisiert wurde auch, daß Lebensmittel-Zusatzstoffe, Aromen und Extraktionslösungsmittel von der Novel-Foods-Verordnung ausgenommen sind, auch wenn es sich dabei um neuartige Stoffe handelt. Für den Verbraucher sei dies nicht einsichtig, und verhindere eine konsequente Anwendung der Kennzeichnungsvorschriften.

Die Beiträge der Veranstaltung sollen in einem Proceedings-Band veröffentlicht werden.

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