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Erneut illegale Wirkstoffe bei lebensmittelliefernden Tieren eingesetzt
10/1997, 02.05.1997
BgVV bittet Landesuntersuchungsanstalten um verstärkte Aufmerksamkeit bei der Rückstandskontrolle
Dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, sind Fälle gemeldet worden, in denen der Wirkstoff Brombuterol bei lebensmittelliefernden Tieren illegal eingesetzt wurde. Die Befunde wurden im Rahmen der amtlichen Rückstandskontrollen erhoben. Die Ergebnisse werden im BgVV als nationaler Zentralstelle koordiniert. Der Wirkstoff aus der Gruppe der ß-Agonisten ist als Tierarzneimittel, auch zu therapeutischen Zwecken, nicht zugelassen. In der Vergangenheit war ein anderer ß-Agonist, Clenbuterol, immer wieder zu Mastzwecken illegal eingesetzt worden. Für Clenbuterol, das im Gegensatz zu Brombuterol zu therapeutischen Zwecken als Tierarzneimittel zugelassen ist, tritt am 1. Juli 1997 ein Anwendungsverbot in Kraft. Die Brombuterol-Funde deuten nach Ansicht des BgVV darauf hin, daß dieser Wirkstoff als illegale Alternative bei Kälbern und Rindern verwendet wird. Das BgVV bittet die Landesuntersuchungsanstalten um verstärkte Aufmerksamkeit bei der Rückstandskontrolle.
Nachdem Fälle von illegalem Brombuterol-Einsatz im europäischen Ausland bekannt wurden, hat das BgVV die Substanz 1996 vorsorglich in den Rückstandskontrollplan und damit das Routine-Untersuchungsprogramm der amtlichen Rückstandsüberwachung aufnehmen lassen. In den gemeldeten Fällen läßt sich, aus den dem BgVV vorliegenden Informationen, eine Gesundheitsgefährdung für den Verbraucher aufgrund der gefundenen Mengen von Brombuterol (bis zu 0,70 ng/ml Urin) nicht ableiten. Um zu verhindern, daß Brombuterol in Zukunft in größerem Umfang illegal eingesetzt wird, hat das BgVV die Landesuntersuchungsanstalten über das Bundesministerium für Gesundheit gebeten, besondere Aufmerksamkeit auf die Kontrolle von Brombuterol zu legen. Soweit Untersuchungseinrichtungen noch nicht über den hierfür erforderlichen Referenzstandard verfügen, kann dieser beim EU-Referenzlabor für Tierarzneimittelrückstände im BgVV angefordert werden.
Da Brombuterol kein zugelassenes Tierarzneimittel ist, sind für den Wirkstoff auch keine Rückstandshöchstmengen festgelegt. Von ß-Agonisten ist allgemein bekannt, daß sie beim Menschen in sehr hohen Dosen akute Vergiftungserscheinungen hervorrufen können. Zu den typischen Symptomen einer Überdosierung gehören Muskelzittern, Herzrasen, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Nervosität, unter Umständen Erbrechen und Schwindelgefühl.