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Avoparcin als Futterzusatzstoff in der Tierernährung vorläufig verboten
01/1996, 29.01.1996
Neue Daten erhärten den Verdacht auf Resistenzentwicklung
Das Glykopeptid-Antibiotikum Avoparcin ist in der Europäischen Union (EU) als Leistungsförderer zugelassen und wird auch in Deutschland in der Tierernährung bei Geflügel, Schweinen, Rindern und Kälbern eingesetzt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat die Anwendung von Avoparcin auf Empfehlung des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, vorerst für die Dauer von sechs Monaten verboten. Neue Daten hatten den Verdacht erhärtet, daß der Einsatz von Avoparcin in der Tierernährung die Ausbildung von Resistenzen gegen Glykopeptid-Antibiotika fördert und damit die Therapiemöglichkeiten in der Humanmedizin einschränkt. Die Bundesregierung muß diese einzelstaatliche Maßnahme in der EU begründen und zur Diskussion stellen.
Resistenzen gegen Glykopeptid-Antibiotika werden in zunehmendem Maß bei den sogenannten Enterokokken beoachtet. Enterokokken sind natürlicher Bestandteil der Darmflora von Mensch und Tier.Sie sind fakultativ pathogen, d. h. sie können unter bestimmten Umständen schwere Infektionen hervorrufen, etwa bei immungeschwächten Patienten auf Intensivstationen.
Infektionen mit Enterokokken können mit gängigen Antibiotika behandelt werden. Ist ein Erreger gegen diese Antibiotika resistent, oder reagiert ein Patient auf diese Wirkstoffe allergisch, werden in der Humanmedizin Glykopeptid-Antibiotika wie Vancomycin und Teicoplanin als Reserveantibiotika eingesetzt. Die Behandlung dieser Patienten würde erheblich erschwert, wenn sich die Resistenz der Erreger gegen diese Reserveantibiotika ausbreitet.
Resistente Keime können dort entstehen, wo Antibiotika gegen Mikroorganismen eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Ausbildung glykopeptidresistenter Enterokokkenstämme. Diskutiert werden hier im wesentlichen zwei Ursachen: Der ungezielte Einsatz von Glykopeptiden in der Humanmedizin und der Einsatz (anderer) Glykopeptide als Leistungsförderer in der Tierernährung. In Deutschland hat in dieser Wirkstoffgruppe nur Avoparcin eine Zulassung als Futterzusatzstoff.
Auf einer internationalen Expertenanhörung am 1. und 2. Juni 1995 im BgVV in Berlin wurden die Verdachtsmomente gegen die Verwendung von Glykopeptid-Antibiotika als Leistungsförderer in der Tierernährung diskutiert: In Tierbeständen, in denen diese Stoffe angewendet werden, kann es zu einer Selektion resistenter Enterokokken kommen. Die Keime können über den Stall hinaus in den menschlichen Bereich gelangen und sich damit auch in Krankenhäuser ausbreiten.
Die im Juni 1995 zur Verfügung stehenden Daten konnten den Verdacht auf die Beteiligung von Avoparcin an einer Resistenzausbildung zwar nicht widerlegen, wurden von den Experten aber mehrheitlich als unzureichend für die Durchsetzung eines Anwendungsverbotes in der Tierernährung beurteilt. Die Teilnehmer waren sich einig, daß weitere Untersuchungen erforderlich seien, um abzuschätzen, ob und in welchem Ausmaß resistente Enterokokken vorkommen und in welchem Umfang sie vom Tier auf den Menschen übertragen werden.
Inzwischen belegen neue Untersuchungen besonders aus dem skandinavischen Raum, daß der Einsatz von Avoparcin die Selektion resistenter Keime fördert. Werden umgekehrt keine Glykopeptidantibiotika in der Tierhaltung verwendet, treten auch keine spezifischen Resistenzen gegen Glykopeptide auf. Experimentelle und klinische Untersuchungen deuten außerdem darauf hin, daß sich die spezifische Glykopeptidresistenz auf weitere Keimarten ausbreiten kann.
Obwohl eine Verbindung zwischen einer nunmehr nachweislich durch die Tierhaltung verursachten spezifischen Glykopeptidresistenz und der auftretenden Resistenz in Krankenhäusern noch immer nicht eindeutig belegt ist, haben sich die Verdachtsmomente gegen das Avoparcin so entscheidend erhärtet, daß die Verwendung von Glykopeptidantibiotika auf ein unbedingt erforderliches Minimum beschränkt werden muß. Im humanmedizinischen Bereich wurde angesichts der beobachteten Resistenzzunahme bereits zu einer Einschränkung der Anwendung von Glykopeptid-Antibiotika aufgefordert. Diese Forderung ist im Bereich der Tierhaltung nach Auffassung des BgVV gegenwärtig nur durch eine Aussetzung der Zulassung zu erfüllen.