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Kohlenwasserstoffe - Indikator für die Strahlenbehandlung von Lebensmitteln

18/1997, 27.08.1997

In vielen Ländern, auch der Europäischen Union, werden Lebensmittel mit ionisierenden Strahlen behandelt, um Keime abzutöten oder um die Haltbarkeit zu verlängern. In Deutschland war die Strahlenbehandlung von Lebensmitteln lange Zeit gänzlich verboten. Seit der Öffnung des Europäischen Marktes besteht aber die Möglichkeit, strahlenbehandelte Lebensmittel einzuführen. Hierfür ist eine Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit erforderlich. Sie wird nur dann erteilt, wenn keine zwingenden Gründe des Gesundheitsschutzes entgegenstehen und beinhaltet Auflagen zur Kennzeichnung dieser Produkte. Um die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften und des in Deutschland noch immer gültigen Strahlenbehandlungsverbotes zu überwachen, sind in den letzten Jahre eine Reihe von Nachweismethoden erarbeitet worden. Eine der Methoden basiert auf dem Nachweis bestimmter Kohlenwasserstoffe, die unter der Behandlung fetthaltiger pflanzlicher und tierischer Lebensmittel mit ionisierenden Strahlen entstehen. In einem umfassenden Bericht hat das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, jetzt die hierfür erforderlichen Grundlagenuntersuchungen veröffentlicht, die u.a. an Fleisch, Fisch, Käse, Eiern, Früchten und weiterverarbeiteten Produkten durchgeführt wurden.

Die Behandlung mit ionisierenden Strahlen löst im Lebensmittel eine Reihe physikalischer und chemischer Reaktionen aus, die das Lebensmittel und seine Keimflora beeinflussen. Seit die Strahlenbehandlung vor rund 40 Jahren erstmals zur Keimreduktion und Haltbarkeitsverlängerung eingesetzt wurde, sind immer wieder Bedenken hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen auf den Menschen geäußert worden. Umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen haben aber gezeigt, daß Strahlendosen von bis zu 10 kGy (Kilo-Gray) gesundheitlich als unbedenklich anzusehen sind. Strahlenbehandelt werden hauptsächlich solche Produkte, die stark mit Keimen belastet sein können, wie z.B. Garnelen, Geflügel, Gewürze, oder die schnell verderben, wie z.B. Papayas oder Erdbeeren. Es ist davon auszugehen, daß heute in Ländern, in denen eine Strahlenbehandlung erlaubt ist, weniger als ein Prozent der Lebensmittel in dieser Form konserviert werden.

Einer der Hauptgründe für das Verbot der Strahlenbehandlung in Deutschland war die Befürchtung, daß hygienische Mängel in der Herstellung durch eine nachträgliche Strahlenbehandlung kaschiert werden könnten.

Der Bericht ist als BgVV-Heft 06/1997 unter dem Titel „Detection of Radiation-Induced Hydrocarbons in Fat Containing Foods of Vegetal and Animal Origin by GC/MS“ veröffentlicht worden und für DM 30,-- schriftlich oder per Fax über die Pressestelle des BgVV zu beziehen.

Erschienen ist auch die im BgVV-Pressedienst 3/97 angekündigte deutsche Version des zweiten Statusberichts „Mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel“. Das BgVV-Heft 05/1997 ist ebenfalls zum Preis von DM 30,-- über die Pressestelle erhältlich.

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