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Strengere Bewertung chemischer Stoffe in Bekleidungstextilien erforderlich
23/1996, 17.12.1996
BgVV empfiehlt Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung gesundheitlicher Risiken
Strengere Bewertungsmaßstäbe und europaweit wirksame Regelungen für chemische Stoffe in Bekleidungstextilien fordert das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV. Die Empfehlungen sollen sicherstellen, daß Bekleidungstextilien auf dem deutschen Markt für Verbraucher gesundheitlich unbedenklich sind. Grundsätzlich sollen für Bekleidungstextilien nur Substanzen eingesetzt werden, die keine gesundheitliche Gefährdung für den Verbraucher darstellen. Farb- und Hilfsmittel müssen deshalb einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden. Grundsätze hierfür wurden am BgVV erarbeitet und jetzt veröffentlicht. Das Bundesinstitut empfiehlt weiter, auf die Verwendung bestimmter sensibilisierender Farbstoffe zu verzichten. Eine Ausrüstung mit Flammschutzmitteln sollte sich auf Arbeitsschutzkleidung beschränken; sofern Bedarfsgegenstände Flammschutzmittel enthalten, sollten diese nach Ansicht des BgVV gekennzeichnet werden. Das sollte auch für Heimtextilien oder Spielzeug gelten.
Bei der Herstellung von Bekleidungstextilien wird eine Vielzahl chemischer Substanzen verwendet, von denen ein Teil auch nach der Fertigstellung auf dem Textilgut verbleibt. Eine Anmelde-, Registrier- oder Zulassungspflicht besteht für diese Substanzen innerhalb der Europäischen Union nicht. Neue Stoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes unterliegen definierten Prüfanforderungen. Gesetzliche Vorschriften in Form von Verboten oder Grenzwerten gibt es nur für einige Substanzen. So sind z.B. bestimmte Azofarbstoffe, die zu krebserzeugenden Aminen gespalten werden können, in Deutschland verboten. In einigen Ländern werden solche Stoffe aber noch zum Färben von Textilien und Leder verwendet.
Sofern chemische Substanzen nicht fest an das textile Material gebunden sind, können sie, insbesondere bei Textilien, die über längere Zeit mit dem menschlichen Körper direkt in Kontakt kommen, auf die Haut übergehen und resorbiert werden. Von entscheidender Bedeutung für die Frage einer möglichen Gefährdung des Verbrauchers ist vor allem das Ausmaß des Übergangs der betreffenden Stoffe auf die Haut und das Ausmaß der Aufnahme in den Körper. Die Exposition hängt nicht nur von der chemischen Substanz ab, sondern ganz entscheidend von den Tragebedingungen, vom Textilmaterial bzw. der Ausrüstungs- und Färbetechnik.
1992 wurde im Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, die Arbeitsgruppe "Textilien" mit ihrem Arbeitskreis „Gesundheitliche Bewertung von Textilhilfs- und Farbmitteln" eingerichtet. Sie soll Aussagen über ein mögliches gesundheitliches Gefährdungspotential der verwendeten Substanzen, insbesondere über Farbmittel, Färbebeschleuniger und sogenannte Hochveredlungsmittel erarbeiten und gesundheitliche Bewertungen vornehmen.
Ein wichtiges Ergebnis der Arbeit sind die "Grundsätze für die toxikologische Prüfung von Farb- und Hilfsmitteln für Bekleidungstextilien". Sie sind Ausgangspunkt für ein Programm, in dem die deutschen Hersteller von Textilhilfs- und Farbmitteln ihre Produkte künftig, orientiert an der Exposition, der zu erwartenden Belastung des Verbrauchers, überprüfen werden. Für die Sicherheitsbewertung müssen toxikologische Basisinformationen vorliegen, die Daten zu erbgutverändernden und allergenen Eigenschaften einschließen sollen.
Eindeutig nachgewiesen sind gesundheitliche Beeinträchtigungen durch chemische Stoffe in Bekleidungstextilien nur in Form von Kontaktdermatitiden. Gemessen am millionenfachen täglichen Gebrauch, treten solche Unverträglichkeiten offensichtlich nur sehr selten auf und machen unter Patienten deutscher Hautkliniken etwa 1-2 % der Fälle aus. Fast keine Rolle spielen nach Auskunft der deutschen Universitätshautkliniken allergische Reaktionen, die durch Formaldehyd in Textilien verursacht wurden.
Textilbedingte Kontaktallergien werden hauptsächlich durch Farbstoffe ausgelöst. Nach Meinung des BgVV sollten bestimmte Dispersionsfarbstoffe deshalb vorsorglich zumindest nicht bei körpernah getragenen Textilien verwendet werden. Bei Textilien, die nach dem heutigen Stand der Technik gefärbt sind und eine hohe Farbechtheit aufweisen, ist das Risiko allergischer Hautreaktionen allerdings sehr gering. Weitaus häufiger sind Unverträglichkeitsreaktionen auf bestimmte Materialien, wie z.B. Wolle.
Der in Deutschland bereits erreichte hohe Sicherheitsstandard kann in importierten Bekleidungstextilien nicht immer vorausgesetzt werden.
Den Verbrauchern empfiehlt das BgVV neugekaufte Textilien vor dem ersten Tragen grundsätzlich zu waschen.