Sie befinden sich hier:

Vorsicht beim Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln im Flugzeug!

16/1996, 09.07.1996

Nur in Abwesenheit von Passagieren und Flugpersonal sprühen - Langzeitpyrethroide nur im Frachtraum anwenden

Mit den Ferien beginnt die Reisezeit und damit die Zeit der Langstreckenflüge. Fluggäste sollten wissen, daß zahlreiche Länder eine Landegenehmigung von einer prophylaktischen Flugzeugentwesung mit Schädlingsbekämpfungsmitteln in Gegenwart von Passagieren und Flugpersonal abhängig machen. Damit soll u.a. verhindert werden, daß Schädlinge Krankheiten von einem Land ins andere verschleppen. Daß diese Maßnahme durchaus sinnvoll sein kann, zeigen Malariafälle bei Arbeitern auf europäischen Flughäfen. Sie waren durch Mücken infiziert worden, die sich im Frachtraum der Maschinen befanden. Da jedoch von Passagieren und Flugpersonal gesundheitliche Beschwerden nach dem Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln an Bord vorgetragen wurden, fordert das BgVV zu besonderer Vorsicht beim Einsatz der Mittel in Flugzeugen auf. Sie sollten grundsätzlich nur in Abwesenheit von Passagieren und Flugpersonal und nur durch Fachleute ausgebracht werden. Langzeitpyrethroide gehören nach Ansicht des BgVV, wegen der damit verbundenen größeren Risiken für die Gesundheit, nicht in den Passagierraum.

Die Vorschriften, von denen auch deutsche Fluggesellschaften betroffen sind, wurden von zahlreichen Ländern unter Berufung auf entsprechende Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation, WHO, (14th Report of the WHO Expert Committee on Vector Biology and Control" - WHO Technical Report Series 813, Punkt 6 "Aircraft disinsection", Genf 1991) erlassen. Bei Flügen in diese Länder müssen Passagiere mit dem Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln an Bord rechnen. Die Mittel werden z.B. über die Klimaanlagen ausgebracht oder direkt vom Flugpersonal aus Spraydosen versprüht. Die WHO empfiehlt eine 2%ige Aerosol-Anwendung der pyrethroiden Wirkstoffe Resmethrin, Bioresmethrin, D-Phenothrin und Permethrin, gelöst in FCKW-Treibmitteln. Grundsätzlich hält auch das BgVV die Kontrolle von Schädlingen, die potentielle Krankheitsübertrager sein oder Material derart schädigen können, daß die Flugsicherheit gefährdet ist, für erforderlich. Aus Umweltschutzgründen empfiehlt das BgVV aber, auf den Einsatz der Treibmittel zu verzichten; aus gesundheitlichen Gründen sollten pyrethroidhaltige Mittel nur durch Fachleute im leeren Flugzeug (z.B. bei der Wartung, oder im Zusammenhang mit Start und Landung) und nur dort, wo es erforderlich ist, angewandt werden.

Im Gegensatz zur WHO hält das BgVV die Anwendung der empfohlenen Schädlingsbekämpfungsmittel in Gegenwart ungeschützter Personen nicht für gesundheitlich unbedenklich. Bei den derzeit praktizierten Anwendungstechniken kann das Mittel über die Atemwege und die Haut aufgenommen werden und insbesondere bei Personen mit Vorerkrankungen der Lunge oder Asthmaleiden, die Gesundheit gefährden. Dies kann auch durch den Kontakt mit Textilien oder Kunststoffen, die durch die Mittel kontaminiert sind, erfolgen.

Die Verwendung von Langzeitmitteln im Passagierraum sieht das BgVV kritisch, weil diese Stoffe über Monate bis Jahre in den Materialien verbleiben und somit eine mögliche, nicht kalkulierbare Exposition für den Menschen darstellen können. Die Anwendung dieser Mittel stellt nach Ansicht des BgVV nicht mehr den Stand von Wissenschaft und Technik dar.

Stattdessen sollten Kurzzeitmittel eingesetzt werden,

  • deren Wirkstoffe nur 1-3 Tage stabil sind und deren Beistoffe gesundheitlich unproblematisch sind,
  • deren Rückstände mit einfachen Reinigungsmitteln zu beseitigen sind, insbesondere dort, wo ein direkter Haut-, Kleidungs- oder Lebensmittelkontakt besteht,
  • deren Aufwandmenge durch exakte Angaben zur Dosierung reduziert werden kann.

Es sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln tatsächlich erforderlich ist, oder ob die Schädlinge z.B. im Zielflugland gar nicht überlebensfähig sind und die Vektorenkette damit auf natürliche Weise unterbrochen wird. Der Einsatz der Mittel muß grundsätzlich fachmännisch und gezielt erfolgen, um die Ausbildung von Resistenzen zu vermeiden.

Besatzungsmitglieder wie Passagiere sollten nach Ansicht des BgVV über die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung und mögliche Folgen informiert werden. Die genannten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation werden z.Z. überarbeitet. Das BgVV hat seine Argumente gegenüber der WHO dargelegt.

Passagieren, die z.B. wegen einer Vorerkrankung gegenüber Schädlingsbekämpfungsmitteln besonders empfindlich reagieren, empfiehlt das BgVV, sich vor Antritt der Reise bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen, ob und in welcher Form Schädlingsbekämpfungen durchgeführt werden.

nach oben

Cookie-Hinweis

Die BfR-Webseite verwendet nur Cookies, die notwendig sind, um die Webseite nutzerfreundlich zu gestalten. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.