BfR Jahresbericht 2014 - page 42

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Jahresbericht 2014
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Sicherheitsbewertung von Pflanzen und
pflanzlichen Zubereitungen in Lebensmitteln
Pflanzen und Zubereitungen aus Pflanzen sind ein we-
sentlicher Bestandteil der menschlichen Ernährung.
Obst, Gemüse, Gewürze und Kräuter werden seit Jahr-
hunderten verzehrt. Im Allgemeinen ist bekannt, wie
bestimmte Pflanzen zubereitet werden müssen, damit
keine unerwünschten Wirkungen auftreten, und welche
Pflanzenteile essbar oder giftig sind. In den vergange-
nen Jahren stieg das Interesse, neue Pflanzen, Extrakte
oder bestimmte Inhaltsstoffe von Pflanzen in Lebensmit-
teln und insbesondere in Nahrungsergänzungsmitteln zu
verwenden. Pflanzlichen Extrakten werden oft Wirkungen
zugesprochen, die mit dem Gehalt an ihren sekundären
Pflanzeninhaltsstoffen begründet werden. Abhängig von
der Menge und den Begleitstoffen in Extrakten und Zube-
reitungen können diese Stoffe aber auch toxisch wirken.
Viele Menschen sehen pflanzliche Produkte in der Regel
als „natürlich“ und „gesund“ an. Ob mit diesen Produk-
ten ein gesundheitliches Risiko verbunden sein könnte,
ist jedoch nicht immer erforscht. Behörden prüfen Pflan-
zen und pflanzliche Zubereitungen in Lebensmitteln vor
der Vermarktung in der Regel nicht auf gesundheitliche
Unbedenklichkeit. Ein Zulassungsverfahren, das eine ge-
sundheitliche Bewertung einschließt, gibt es in der Euro-
päischen Union lediglich für Lebensmittel, die aus gen-
technisch veränderten Organismen hergestellt werden
oder als neuartige Lebensmittel eingestuft sind.
Aufgrund der Vielfalt an pflanzlichen Produkten ist es für
die Lebensmittelüberwachung der Bundesländer, die die
Sicherheit von Lebensmitteln kontrolliert, kaum möglich,
diese Produkte zu prüfen. Eine Arbeitsgruppe des Bun-
des und der Länder, der auch das BfR angehörte, erarbei-
tete aus diesem Grund eine Liste mit circa 600 relevanten
Pflanzen und Pflanzenteilen. Sie soll den Behörden und
Herstellern in Zweifelsfällen eine Beurteilung dieser Stoffe,
die in Lebensmitteln eingesetzt werden, erleichtern. Die
Liste wurde im September 2014 veröffentlicht.
Aus der Liste wurden von der Arbeitsgruppe beispielhaft
18 Pflanzen und Pflanzenteile ausgewählt, von denen bei
der Verwendung als Lebensmittel Risiken ausgehen könn-
ten. Sie wurden vom BfR anhand der Leitlinie der Europä-
ischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für die
Bewertung von Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen
Das BfR arbeitet nach dem Prinzip „Vom Acker auf den Teller“, wonach die gesamte Lebensmittelkette im
Blick von Sicherheitskonzepten sein muss, wenn gesunde Lebensmittel das Ergebnis sein sollen. Neben der
Abteilung Lebensmittelsicherheit widmen sich auch die Abteilung für Biologische Sicherheit und die Abteilung
für Sicherheit in der Nahrungskette dem Arbeitsfeld der Lebensmittelsicherheit. Die gewonnenen Erkenntnisse
aus der toxikologischen, mikrobiologischen und ernährungsphysiologischen Bewertung von Lebens- und
Futtermitteln liefern die wissenschaftliche Basis für die Ableitung von Höchstgehalten oder Grenzwerten. Zur
Charakterisierung der Risiken trägt die Abteilung für Exposition Schätzungen der Aufnahmemengen basierend
auf Verzehrsstudien sowie statistische Auswertungen bei. In Bezug auf Fragen der Lebensmittelsicherheit
beraten zudem externe, unabhängige Sachverständige aus neun Kommissionen ehrenamtlich das BfR.
Lebensmittelsicherheit
Neue Pflanzen, Extrakte oder bestimmte Inhaltsstoffe von
Pflanzen werden zunehmend als Nahrungsergänzungs­
mittel vermarktet.
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