BfR Jahresbericht 2014 - page 52

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Jahresbericht 2014
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Freisetzung von Schwermetallen aus
Keramik- und Glaswaren
Keramik- und Glaswaren zum Kochen und Backen, zur
Aufbewahrung und zum Servieren von Lebensmitteln sind
in jedem Haushalt zu finden. Die Produktpalette umfasst
unter anderem Steingut, Irdengut, Porzellan, Steinzeug,
Glas und Kristallglas. Oberflächenveredelungen wie bei-
spielsweise Engoben, Glasuren und Dekore ergänzen die
Gestaltung der Produkte.
Keramikgeschirr, farbige Glaswaren und Bleikristallglas
können jedoch Schwermetalle wie Blei und Cadmium
enthalten, die eventuell auf Lebensmittel übergehen. Dies
ist unter anderem davon abhängig, ob die Keramik bei
hohen oder niedrigen Temperaturen gebrannt wurde und
welche Art von Lebensmitteln wie lange in den Gefäßen
aufbewahrt wird.
Produktsicherheit ist eine wichtige Aufgabe des Verbraucherschutzes. Dabei geht es um Fragen wie: Können
Spielzeug oder Kosmetika die Gesundheit gefährden? Die Abteilung Chemikalien- und Produktsicherheit
untersucht dabei nicht nur die verwendeten Substanzen, sondern auch ihre Freisetzung. Denn ob ein gesund-
heitliches Risiko bei den verschiedenen Produkten besteht, hängt in erster Linie davon ab, wie Verbraucher
mit den enthaltenen Inhaltsstoffen in Kontakt kommen. In der Abteilung angesiedelt sind die Kommissionen
für Bedarfsgegenstände und für Kosmetische Mittel sowie das Nationale Referenzlabor für Stoffe, die dazu
bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Produktsicherheit
Für den Übergang von Schwermetallen aus keramischen
Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen,
sind in Europa und Deutschland Höchstwerte festgelegt.
Für füllbare Keramikgegenstände wie Tassen und Schalen
gelten aktuell Höchstmengen für Blei von 4 Milligramm pro
Liter (mg/L) und für Cadmium von 0,3 mg/L. Aus nicht füll-
baren Keramikgegenständen wie beispielsweise Tellern
dürfen maximal 0,8 mg Blei pro Quadratdezimeter (dm
2
)
und 0,07 mg Cadmium pro dm
2
übergehen. In Deutsch-
land kontrollieren amtliche Untersuchungslabore die Ein-
haltung dieser Höchstmengen.
Als Folge einer Neubewertung der Europäischen Be-
hörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sind nun neue
Höchstmengen für Blei und Cadmium in der europä-
ischen Gesetzgebung zu keramischen Gegenständen
für den Lebensmittelkontakt zu erwarten. Diese liegen
deutlich niedriger als die bisherigen Werte und entspre-
chen den Empfehlungen des BfR, das bereits 2005 eine
Absenkung der gesetzlichen Höchstmengen für die Ab-
gabe von Blei und Cadmium aus Keramikgegenstän-
den empfohlen hatte. Des Weiteren ist neben einer
möglichen Einbindung der Produktgruppe der
Glaswaren in die neue Keramikgesetzgebung
eine Erweiterung um Elemente wie Aluminium,
Arsen, Barium, Cobalt oder Chrom ebenfalls in
der Diskussion.
Für die Änderung der bestehenden Gesetzge-
bung hat die Europäische Kommission mehrere
Laboratorien mit der Erarbeitung der wissenschaftlich-
technischen Grundlagen beauftragt: das am BfR ange-
siedelte Nationale Referenzlabor (NRL) für Stoffe, die
dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu
Keramikgeschirr kann Schwermetalle wie Blei und Cadmium
enthalten, die auf Lebensmittel übergehen können.
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