BfR
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Jahresbericht 2014
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Grundsätzlich sollten Verbraucher so wenig wie möglich in
Kontakt mit diesen Substanzen kommen. Das BfR empfiehlt
aufgrund des krebserregenden Potenzials von paA, das
sogenannte ALARA-Prinzip anzuwenden. Das bedeutet:
Ihr Vorkommen in Materialien, die mit Lebensmitteln in Kon-
takt kommen, sollte so gering sein, wie es technologisch
machbar ist. Auf europäischer Ebene ist in der EU-Verord-
nung 10/2011 bisher ein Summengrenzwert festgelegt –
er gilt für den Übergang aus Kunststoffen und liegt bei
maximal 0,01 Milligramm (mg) paA pro Kilogramm (kg)
Lebensmittel.
Die Einhaltung des Grenzwertes wird durch Labore der
Lebensmittelüberwachungsbehörden kontrolliert. Zur
Überprüfung ihrer Leistungsfähigkeit müssen diese ihre
Analysenmethoden regelmäßig testen. Dies dient der
Qualitätskontrolle und geschieht über sogenannte Labor-
vergleichsuntersuchungen. Zur Bestimmung des Über-
gangs von paA aus Servietten hat das am BfR angesiedel-
te Nationale Referenzlabor für Stoffe, die dazu bestimmt
sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, eine
Laborvergleichsuntersuchung durchgeführt. Es gehört zu
den maßgeblichen Aufgaben von Referenzlaboratorien,
diese Untersuchungen durchzuführen. An der Laborver-
gleichsuntersuchung des BfR haben 19 verschiedene La-
bore aus vier europäischen Ländern teilgenommen.
Um zu simulieren, in welchen Mengen paA aus Servietten
auf Lebensmittel übergehen, werden Kaltwasserextrakte
verwendet. Im Rahmen der Laborvergleichsuntersuchung
haben die Labore Kaltwasserextrakte aus vier verschie-
denen Servietten nach den Vorgaben der europäischen
Norm (EN) 645 hergestellt. In jedem Kaltwasserextrakt
sollte ein vorher festgelegtes paA bestimmt werden. Zu-
sätzlich haben die Labore jeweils zwei fertig hergestellte
Kaltwasserextrakte erhalten, in denen jeweils vier paA be-
stimmt werden sollten. Zur Analyse der Kaltwasserextrak-
te haben die Teilnehmer die in ihren Laboren vorhandene
Methodik verwendet. Die Ergebnisse der Laborvergleichs-
untersuchung zeigen, dass die teilnehmenden Labore die
Herstellung der Kaltwasserextrakte und die Analytik der
paA sehr gut beherrschen. Die Labore waren zudem in
der Lage, Werte zu bestimmen, die zehnmal niedriger la-
gen als der Summengrenzwert von 0,01 mg/kg.
Diese Ergebnisse unterstützen den Standpunkt des BfR,
zusätzlich zur summarischen Nachweisgrenze eine Be-
schränkung für die einzelnen primären aromatischen Ami-
ne einzuführen, die als krebserzeugend oder potenziell
krebserzeugend eingestuft sind. Diese orientiert sich an
Werten, die analytisch noch nachweisbar sind. Demnach
sollte der Wert für den Übergang dieser paA auf Lebens-
mittel und Lebensmittelsimulanzien auf 0,002 mg/kg be-
grenzt werden.
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Bunt bedruckte Papierservietten können primäre aromatische
Amine enthalten. Diese potenziell gesundheitsschädlichen
Substanzen gehen auf Lebensmittel über, wenn diese über
längere Zeit in den Servietten aufbewahrt werden.
Primäre aromatische Amine gelangen über spezielle
Farbmittel in die Druckfarben von Papierservietten.