BfR Jahresbericht 2014 - page 55

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E-Zigarette: Aufbau, Funktion, Risi
ken
Die Risiken …
Batterie
Heizelement
VERDAMPFER
Steuerelektronik
Metallnetz Liquid-Kartusche
(auswechselbar,
nachfüllbares
Liquid)
Hohes Vergiftungsrisi
bei nikotinhaltigen Liq
insbesondere für Kind
Verschlucken oder du
Aufnahme über die H
Verschütten.
Fehlende Information
oder fehlerhafte Dekl
bzgl. der Inhaltsstoffe
Leuchtdiode
Beim „Rauchen“ von E-Zigaretten werden sogenannte Liquids, d.h. Flüssigkeiten, die sich in Kartuschen
befinden, verdampft. Das Liquid wird mittels eines batteriebetriebenen Mechanismus erhitzt, so dass
der Dampf eingeatmet werden kann. Die Nutzer von E-Zigaretten können die mit Liquid
gefüllten Kartuschen austauschen oder diese selbst befüllen. Über die Inhaltsstoffe der
Liquids ist wenig bekannt. Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme Nr.
016/2012 des Bundesinstituts für Risikobewertung.
www.bfr.bund.de
… bei Kartuschen
… im Liquid
Untersuchungen zu Inhaltsstoffen und
Emissionen von E-Zigaretten
Elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) werden seit eini-
gen Jahren in Deutschland vermarktet und bilden seit-
her ein neues Aufgabenfeld für die Risikobewertung und
experimentelle Forschung. Das BfR veröffentlichte im
vergangenen Jahr seine bisherigen Untersuchungen zu
den Inhaltsstoffen und Emissionen, um eine Datenbasis
zur Risikobewertung von elektronischen Zigaretten zu
schaffen. Grundlage war eine Studie mit 28 Proben so-
genannter E-Liquids, die das BfR im Berliner Einzelhandel
oder über das Internet erworben hatte. Untersucht wurden
unter anderem die Nikotingehalte, die Vernebelungsmittel
und ausgewählte Inhaltstoffe. Zehn Proben waren von den
Herstellern als „nikotinfrei“ deklariert worden; trotzdem
fand sich in sieben davon Nikotin. Die Gehalte lagen zwi-
schen 0,1 und 15 Mikrogramm (µg) pro Milliliter (ml) Liquid
und waren damit niedrig. Vermutlich wurde das Nikotin als
Verunreinigung in den Produktions- oder Abfüllanlagen
eingeschleppt. Auf den Verpackungen der verbleibenden
18 Proben waren keine Hinweise zu Nikotin angebracht,
obwohl zum Teil Gehalte von bis zu 324 µg pro ml Liquid
nachgewiesen wurden. Die Untersuchungen des BfR do-
kumentierten eine große Vielfalt an verwendeten Duft- und
Aromastoffen. Dabei wurden auch allergene Substanzen
wie Eugenol, Zimtaldehyd, Linalool oder Benzaldehyd
nachgewiesen. Vier Proben enthielten Cumarin, das in Ta-
bakerzeugnissen und tabakähnlichen Waren verboten ist.
Anstelle von Propylenglykol und Glycerin wurde in einigen
Produkten Ethylenglykol als Vernebelungsmittel einge-
setzt, dessen Einsatz in Tabakerzeugnissen nicht zulässig
ist. Dieser unerwartete Befund verdeutlicht, dass bis zur
Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht für E-Zigaret-
ten erhebliche Unsicherheiten zur Zusammensetzung der
Liquids bestehen bleiben.
Für die BfR-Studie untersuchte das Chemische u d Ve-
terinärmedizinische Landesuntersuchungsamt (CVUA)
Sigmaringen darüber hinaus die Dämpfe, die Nutzer von
E-Zigaretten inhalieren. Dabei zeigten sich Hinweise auf
Produktsicherheit
eine Belastung mit krebserregendem Formaldehyd und
anderen gesundheitsschädlichen Carbonylverbindungen,
die beim Erhitzen aus den Vernebelungsmitteln gebildet
werden. Für die Carbonylverbindungen wurde nach etwa
80 Zügen ein deutlicher Anstieg festgestellt. Die Gehal-
te an Formaldehyd und anderen Carbonylverbindungen
lagen für die weiteren Züge im Bereich von herkömm-
lichem Zigarettenrauch. Es ist anzunehmen, dass die Bil-
dung der Carbonylverbindungen durch Überhitzungen
begünstigt wird, die bei niedrigen Füllständen in den De-
pots aufgetreten sind. Diese zusätzlichen Risiken könnten
vermutlich durch technische Sicherheitsmerkmale wie
Füllstandanzeigen weitgehend minimiert werden. Vor dem
Hintergrund zahlreicher Produktneuentwicklungen in den
vergangenen Jahren sollte die Minimierung gesundheits-
schädlicher Emissionen künftig stärker berücksichtigt
werden.
Die Untersuchungen des BfR zeigen, dass für die un-
tersuchten Proben keine akuten toxischen Gefahren zu
erwarten sind und von E-Zigaretten im Vergleich zu her-
kömmlichen Zigaretten deutlich geringere gesundheit-
liche Risiken ausgehen. Trotzdem bleiben viele Fragen
offen, die neben den langfristigen gesundheitlichen Ri-
siken auch die Sicherheit von Aromen und Zusatzstoffen
betreffen. Obwohl viele Additive in Lebensmitteln verwen-
det werden dürfen, wurden die Risiken für eine inhalative
Aufnahme in der Regel nicht geprüft. Ähnlich wie beim
Rauchen müssen daher auch Nutzer von E-Zigaretten die
bekannten sowie die noch unbekannten gesundheitlichen
Risiken in eigener Verantwortung tragen.
Aufbau einer E-Zigarette
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