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Aluminiumaufnahme über Lebensmittel
Aluminium kommt natürlicherweise in Lebensmitteln und im Trinkwasser
vor. Die meisten unverarbeiteten Lebensmittel enthalten weniger als 5 mg
Aluminium pro kg Lebensmittel. Nach Angaben der EFSA wurden hö-
here Konzentrationen in Pilzen, Spinat, Rettich, Mangold, Kopfsalat und
Feldsalat, in Teeblättern, Kräutern, Kakao und Kakaoprodukten sowie
Gewürzen, Innereien und Meeresfrüchten nachgewiesen. Durch Zuga-
be von aluminiumhaltigen Zusatzstoffen können verarbeitete Lebens-
mittel höhere Aluminiumgehalte aufweisen. Nach Angaben der EFSA
enthalten Brot, Kuchen und andere Backwaren – am meisten Kekse und
Plätzchen –, kandierte Früchte, Milchprodukte, Würstchen, zuckerreiche
Lebensmittel und Backmischungen durchschnittlich 5 bis 10 mg Alumi-
nium pro kg Lebensmittel.
Die EFSA hat 2008 eine Expositionsschätzung für die europäische Be-
völkerung durchgeführt. Danach wurden je nach Ernährungsverhalten
im Mittel über die Nahrung circa 0,2 bis 1,5 mg Aluminium pro kg Kör-
pergewicht und Woche von einem 60 kg schweren Erwachsenen auf-
genommen. Bei Kindern und Jugendlichen lagen hohe Aufnahmewerte
(97,5. Perzentil) im Bereich von 0,7 bis 2,3 mg pro kg Körpergewicht und
Woche vor. Nach diesen Daten der EFSA aus 2008 schöpften Verbrau-
cher den TWI also bereits über Lebensmittel aus. Aktuelle gesetzliche
Regelungen sollen sicherstellen, dass der TWI-Wert nicht überschritten
wird. Seit 2014 ist deswegen beispielsweise die Verwendung einiger
aluminiumhaltiger Zusatzstoffe untersagt.
Das BfR geht davon aus, dass die Aluminiumbelastung der Bevölke-
rung über Lebensmittel dadurch bereits signifikant gesunken ist. Die
Auswirkungen sind aber noch nicht durch aktuelle Daten abgebildet
und daher bisher nicht quantifizierbar. Sobald hierzu Werte vorliegen,
wird das BfR eine erneute Expositionsabschätzung vornehmen.
Säuren und Salz können Aluminium aus
Bedarfsgegenständen wie beispielsweise
Alugrillschalen lösen, das dann in Lebens-
mittel übergeht.
Wie ist die Aluminiumaufnahme gesetzlich geregelt?
Mit mehreren Empfehlungen und Regelungen soll der Einsatz von
Aluminium in Lebensmitteln, Trinkwasser und Bedarfsgegenstän-
den begrenzt werden.
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Seit 2014 schränkt eine neue Verordnung aluminiumhaltige
Lebensmittelzusatzstoffe in ihren Verwendungsbedingungen
und -mengen ein (Verordnung [EU] Nr. 380/2012 zur Änderung
von Anhang II der Verordnung [EG] Nr. 1333/2008).
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Die Trinkwasserverordnung setzt für Trinkwasser einen Grenz-
wert für Aluminium von 0,2 mg pro Liter fest (Verordnung über
die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch –
TrinkwV 2001, Anlage 3).
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Laut Europaratsresolution zur Verwendung von Metallen und
Legierungen im Lebensmittelkontakt soll die Freisetzung von
Aluminium in Lebensmittel 5 mg pro kg nicht überschreiten.
Schwerpunktthema 2014
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Aluminium im Alltag