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Chrom (VI) in Lederbekleidung und Schuhen problematisch für Allergiker!

10/2007, 02.07.2007

BfR empfiehlt, Gehalte in Lederwaren streng zu begrenzen

Untersuchungen der Überwachungsbehörden der Bundesländer zeigen, dass viele Lederwaren, die wie Handschuhe, Schuhe oder Uhrenarmbänder unmittelbar mit der Haut in Kontakt kommen, zu viel Chrom (VI) enthalten. Sechswertiges Chrom ist ein potentes Allergen und kann bei sensibilisierten Personen zu allergischen Hautreaktionen wie dem Kontaktekzem führen. In mehr als der Hälfte der untersuchten Lederwaren wurde die Substanz nachgewiesen. Bei einem Sechstel der untersuchten Lederwaren lagen die Gehalte oberhalb von zehn Milligramm je Kilogramm Leder. Die einzige Möglichkeit, allergische Reaktionen zu verhindern, besteht für Allergiker darin, den Kontakt mit Chrom (VI) haltigen Lederwaren zu meiden. „Mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland reagiert empfindlich auf diesen Stoff“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung. „Lederbedarfsgegenstände und insbesondere Lederbekleidung sollten daher grundsätzlich kein Chrom (VI) enthalten“. Das BfR schlägt deshalb vor, den Einsatz von Chrom-Salzen bei der Lederherstellung so weit wie möglich einzuschränken bzw. deren Konzentrationen beim Verarbeitungsprozess durch technische Verfahren so weit zu reduzieren, dass Chrom (VI) im Endprodukt nicht mehr nachweisbar ist.

Seit langem ist bekannt, dass Chrom (VI) Allergien auslösen kann. In Deutschland rechnen Fachleute mit mehr als einer halben Million Betroffener. Typisches Erkrankungsbild ist ein allergisches Kontaktekzem an den Hautpartien, die mit Chrom (VI) in Berührung kamen. Kleidung, die mit der Haut direkt in Kontakt kommt, sollte deshalb kein Chrom (VI) enthalten. Derzeit ist der Chromgehalt in Lederwaren mit Ausnahme des Arbeitsschutzbereiches noch nicht geregelt. Für Arbeitshandschuhe wurde im Jahr 2006 in einer DIN-Norm festgelegt, dass der Chrom (VI)-Gehalt unterhalb der Nachweisgrenze liegen muss. Diese liegt derzeit bei etwa drei Milligramm freisetzbarem Chrom (VI) je Kilogramm Leder.

Die Untersuchungsbehörden der Bundesländer haben zwischen 2000 und 2006 Lederwaren auf ihren Gehalt an Chrom (VI) untersucht. In mehr als der Hälfte der insgesamt rund 850 Proben wurde Chrom (VI) nachgewiesen, bei einem Sechstel lagen die Gehalte sogar oberhalb von 10 mg je Kilogramm Leder. Unter den mit Chrom (VI) belasteten Lederwaren war auch Kleidung, die direkt auf der Haut getragen wird, zum Beispiel Handschuhe oder Schuhe, aber auch Lederarmbänder für Uhren. Die im Leder festgestellten Chrom (VI)-Gehalte reichen nach Ansicht des BfR aus, um bei empfindlichen Personen allergische Hautreaktionen auszulösen.

Chrom (VI) gelangt über bestimmte Gerbverfahren in die Lederhäute. Üblicherweise wird im Gerbprozess Chrom (III)-Sulfat als Gerbstoff eingesetzt. Chrom (VI) tritt entweder als Verunreinigung im Gerbstoff auf oder es entsteht durch Oxidation aus Chrom (III) in nachfolgenden Verarbeitungsschritten. Durch entsprechende Verfahren kann der Chromgehalt im Leder stark reduziert oder das Chrom (VI) sogar ganz entfernt werden. Daneben gibt es auch chromfreie Gerbverfahren. Die Untersuchung der Überwachungsbehörden der Bundesländer zeigte, dass es in allen untersuchten Gruppen auch Produkte gab, die frei von Chrom waren.

Aus klinischen Untersuchungen ist bekannt, dass schon geringste Gehalte von Chrom (VI) in Leder ausreichen, um eine allergische Reaktion bei sehr empfindlichen Menschen auszulösen. Bei 5 mg je kg Leder zeigt bereits die Hälfte der sensibilisierten Menschen allergische Hautreaktionen wie zum Beispiel Kontaktekzeme. Vor derartigen Hauterkrankungen können sich die Betroffenen nur schützen, wenn sie jeglichen Kontakt mit Chrom (VI) haltigen Produkten vermeiden.

Da nicht deklariert wird, mit welchem Verfahren das Leder eines Produktes gegerbt wurde, kann der Verbraucher nicht erkennen, ob es Chrom (VI) enthält oder nicht. Nach Ansicht des BfR sollten daher Lederwaren, die mit der Haut in Kontakt kommen, möglichst kein Chrom (VI) enthalten. Zumindest aber sollten die Gehalte so weit wie möglich gesenkt werden. Gegenwärtig liegt die analytische Nachweisgrenze bei rund 3 mg je kg Leder. Dass diese Grenze durch den Einsatz entsprechender Technologien bei der Lederherstellung eingehalten werden kann, belegen die Untersuchungen der Überwachungsbehörden sowie die Norm für Arbeitshandschuhe. Andererseits könnte eine Deklarationspflicht Allergikern dabei helfen, gezielt auf den Kauf Chrom (VI) haltiger Produkte zu verzichten.

Das Aktionsprogramm der Bundesregierung gegen Allergien wäre ein guter Anlass, um bereits bestehende Alternativen zum Einsatz von Chromsalzen bei der Lederherstellung weiterzuentwickeln.

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Stellungnahmen

 (1)
Datum Titel Größe
15.09.2006
Stellungnahme Nr. 017/2007 des BfR
BfR empfiehlt, Allergie auslösendes Chrom (VI) in Lederprodukten streng zu begrenzen 98.7 KB
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