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Nährwertprofile sollen Verbraucher vor Irreführung und Täuschung schützen
03/2007, 26.04.2007
BfR stellt Konzept für eine wissenschaftliche Basis von Health Claims vor
Glaubt man der Werbung, steigern Frühstückszerealien die Leistungsfähigkeit, probiotische Joghurtdrinks stärken die Abwehrkraft und Süßigkeiten könnten der Bikinifigur zuträglich sein, weil sie wenig Fett enthalten. Die Zahl der Produkte, die mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben beworben wird, steigt ständig und mancher Verbraucher, der sie hoffnungsvoll gekauft hat, mag sich fragen, warum seine Nase trotzdem läuft. Diese für den Verbraucher unbefriedigende Situation soll sich ändern, wenn ab 1. Juli 2007 in der EU die so genannte Health-Claims-Verordnung gilt. Dann dürfen Lebensmittelhersteller nämlich nur noch mit Aussagen werben, die wissenschaftlich abgesichert und in einer Positivliste der EU enthalten sind. Außerdem muss das Lebensmittel einem vorgegebenen Nährwertprofil entsprechen. Letzteres soll Verbraucher vor allem vor Täuschung und irreführenden Angaben schützen. Die künftig erforderliche wissenschaftliche Untermauerung von Health Claims könnte darüber hinaus auch eine Trendwende bei der Prävention ernährungsbedingter Krankheiten, wie etwa der Fettsucht einläuten. Am Angebot in den Regalen wird der Verbraucher die Auswirkungen der neuen Verordnung wohl erst in zwei bis drei Jahren ablesen können: Bis 2009 soll die wissenschaftliche Basisarbeit auf europäischer Ebene geleistet sein und solange dürfen „alte Health Claims“ auch noch verwendet werden, vorausgesetzt, sie sind nicht irreführend.
Durch die Verordnung wird sich nicht nur für Verbraucher einiges ändern. Sie vereinheitlicht auch die heute in den Mitgliedsstaaten der EU noch sehr unterschiedlichen Regelungen zur Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Werbeaussagen und dürfte so die Einordnung der Produkte durch die amtliche Lebensmittelüberwachung erleichtern. Und auch für die Industrie stellt sie eine Herausforderung dar: Wenn der wissenschaftliche Beweis geführt werden kann, dürfen sie künftig nicht nur mit Aussagen zur physiologischen Funktion eines Nährstoffes („Calcium ist wichtig für gesunde Knochen“) werben, sondern auch mit Aussagen, die auf die Verminderung eines Krankheitsrisikos hinweisen („Ausreichende Calcium-Zufuhr kann zur Verringerung des Osteoporose-Risikos beitragen“). Solche Angaben sind in Deutschland bislang verboten.
Nährwertprofile sollen als wissenschaftliche Basis für derartige Aussagen dienen: Soll ein Lebensmittel eine nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe tragen, muss das Lebensmittel in seiner Zusammensetzung bestimmten Kriterien entsprechen. Weicht das Lebensmittel nur in Bezug auf einen der vorgegebenen Nährstoffgehalte ab, muss das vermerkt werden. Süßigkeiten, die wenig Fett, aber gleichzeitig viel Zucker enthalten, dürften also nur dann als „fettarm“ beworben werden, wenn gleichzeitig auf einen möglichen hohen Zuckergehalt hingewiesen wird. So soll verhindert werden, dass Verbraucher einen höheren gesundheitlichen Nutzen erwarten, als das Lebensmittel tatsächlich bieten kann.
2005 wurde das Bundesinstitut für Risikobewertung vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aufgefordert, ein wissenschaftliches Konzept zur Erstellung von Nährwertprofilen zu erarbeiten. In den vergangenen zwei Jahren haben Experten des BfR gemeinsam mit externen Fachleuten an einem solchen Konzept gearbeitet und es nun im Rahmen des 3. BfR-Forums Verbraucherschutz in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach diesem Konzept sollen Nährwertprofile die Gehalte verschiedener Nährstoffe und Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung berücksichtigen. Fett, gesättigte und trans-Fettsäuren könnten ebenso dazu gehören wie Salz und Zucker oder die ernährungsphysiologisch positiv bewerteten Vitamine, Mineralstoffe, Omega-3-Fettsäuren und Ballaststoffe. Letztere sollten nach Ansicht des BfR natürlich in einem Lebensmittel enthalten sein. Damit soll verhindert werden, dass sich ein Lebensmittel durch Anreicherung für einen Health Claim qualifiziert.
Für bestimmte Lebensmittel und Lebensmittelkategorien sieht das Konzept Ausnahmen vor, die von der Bedeutung des Lebensmittels für die Ernährung abhängen: Etwa für unverarbeitete Lebensmittel, wie Fleisch, Fisch, Milch, Obst oder Gemüse. Für sie müssen keine Nährwertprofile erarbeitet werden; trotzdem sollten sie mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden dürfen. Das Konzept von Nährwertprofilen als Voraussetzung für Health Claims soll sinnvoll und praktikabel sein und keine neuen bürokratischen Barrieren aufbauen.
Bei seiner Vorstellung im Rahmen des 3. Forums Verbraucherschutz fand das Konzeptpapier des BfR viel Zuspruch. Es steht als Positionspapier schon heute auf der Homepage des BfR zur Verfügung. Wesentliche Beiträge aus der Diskussion mit den Stakeholdern werden eingearbeitet und als aktualisierte Fassung veröffentlicht. Das Positionspapier wird der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) zur Verfügung gestellt, die von der Europäischen Kommission um wissenschaftliche Ratschläge zur Festsetzung europaweit gültiger Nährwertprofile gebeten wurde. Bis Januar 2009 hat die Kommission dann Zeit, die Profile festzulegen.
Fragen und Antworten zu Nährwertprofilen, nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben und zur Health-Claims-Verordnung stellt das BfR auf seiner Homepage (www.bfr.bund.de) unter dem Stichwort „Health Claims“ im A-Z-Index zur Verfügung.
Fragen und Antworten
(1)Datum | Titel | Größe |
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25.05.2007 Aktualisierte FAQ des BfR
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Fragen und Antworten zu Nährwertprofilen und Health Claims |
101.6 KB |
Positionspapiere
(1)Datum | Titel | Größe |
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12.03.2007 Aktualisiertes Positionspapier
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Nährwertprofile als Voraussetzung für Health Claims |
283.7 KB |