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Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln: Risikobewertung von Mehrfachrückständen soll optimiert werden
36/2005, 15.11.2005
Auf dem zweiten BfR-Forum Verbraucherschutz haben Wissenschaftler und Verbraucherschützer über neue Konzepte und Ansätze beraten
Bei der Untersuchung von Lebensmitteln auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln werden in Früchten und Gemüse häufig die Reste gleich mehrerer Wirkstoffe gefunden - so genannte Mehrfachrückstände. Welche Wirkung ein Gemisch aus verschiedenen Wirkstoffen auf den Menschen hat, ist nur für wenige Wirkstoffgruppen wissenschaftlich beschrieben. Um Mehrfachrückstände in Lebensmitteln zukünftig umfassender gesundheitlich bewerten zu können, müssen somit geeignete Konzepte entwickelt werden. Auf dem zweiten Forum Verbraucherschutz des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) haben Wissenschaftler und Verbraucherschützer am 9. und 10. November in Berlin über geeignete Bewertungsmodelle beraten. Ein diskutierter Ansatz, der auch in anderen Staaten verfolgt wird: Stoffe mit gleichen Wirkmechanismen werden zusammengerechnet und Stoffe mit unterschiedlichen Wirkungen als Einzelstoffe betrachtet.
Wie alle Chemikalienreste sind auch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln unerwünscht. Allerdings sind sie technisch nicht immer zu vermeiden. Das Auftreten von Rückständen mehrerer Wirkstoffe kann unterschiedliche Gründe haben: Verschiedene Pflanzenschutzmittel werden in zeitlicher Folge gezielt gegen unterschiedliche Schädlinge angewendet, es werden spezifisch wirkende Kombinationspräparate eingesetzt oder landwirtschaftliche Erzeugnisse unterschiedlicher Herkunft wurden bei der Vermarktung vermischt - um nur einige Ursachen zu nennen.
Grundsätzlich gilt: Rückstände von Pflanzenschutzmitteln dürfen die Gesundheit des Verbrauchers nicht beeinträchtigen. Für die Einzelstoffe wurden deshalb Höchstmengen abgeleitet, die mit Sicherheit kein gesundheitliches Risiko für den Menschen darstellen. Wird eine Höchstmenge überschritten, darf das Lebensmittel nicht mehr im Handel angeboten werden.
Doch wie steht es mit der gesundheitlichen Bewertung von Rückständen mehrerer Wirkstoffe in einer Probe - selbst wenn diese unterhalb der zulässigen Höchstmengen liegen? „Schon jetzt zieht das BfR für einige wenige Wirkstoffgruppen zur Abschätzung von Mehrfachrückständen so genannte Summenhöchstwerte heran“, sagt Dr. Ursula Banasiak, Leiterin der Abteilung Sicherheit von Stoffen und Zubereitungen im BfR. Möglich ist dies für bestimmte Fungizide und Insektizide, die einen einheitlichen Wirkmechanismus haben. Der Großteil der Stoffe wird aber nach wie vor einzeln bewertet. Als Kenngrößen für die gesundheitliche Beurteilung werden bei der Festlegung der Höchstmengen sowohl die abgeleiteten Werte für die Langzeitaufnahme als auch die akute Giftigkeit des Wirkstoffes zugrunde gelegt. Zwischen den festgelegten Höchstmengen und den Konzentrationen, die im Tierversuch giftig wirken, liegen in der Regel zwei- bis dreistellige Sicherheitsspannen.
Zur gesundheitlichen Bewertung von Mehrfachrückständen entwickelt das BfR ein Konzept, das auf internationalen Kenntnissen und Erfahrungen aufbaut. Dafür werden vor allem umfangreiche Daten zur Exposition benötigt. Unter Exposition versteht man die Menge eines Stoffes, mit der ein Verbraucher aus allen relevanten Quellen in Kontakt kommt. Im Zusammenhang mit der Bewertung von Mehrfachrückständen von Pflanzenschutzmitteln sind vor allem aktuelle Daten zu den Verzehrsgewohnheiten der Verbraucher wichtig. Des Weiteren sind Untersuchungen zu Wirkmechanismen und möglichen Interaktionen der Substanzen untereinander notwendig. Auf der Basis dieser Daten können dann Wirkstoffgruppen mit gleichem Wirkungsmechanismus identifiziert und Äquivalenzfaktoren zur Gewichtung der Einzelstoffe nach ihrer Giftigkeit abgeleitet werden.
„Es muss festgehalten werden, dass wir über ein Restrisiko und die Verbesserung der Bewertungspraxis reden - wir bewegen uns hier im Bereich der Vorsorge“, sagte BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Die Veranstaltung habe auch unterstrichen, dass ein auf europäischer Ebene einheitlich abgestimmtes Bewertungskonzept für Mehrfachrückstände entwickelt werden müsse. „Ein umfassendes Bewertungsmodell muss auf einer wissenschaftlichen Basis stehen, darüber wurde hier Einigkeit erzielt“, so das Fazit von Hensel.
Weitere Informationen zum Thema Mehrfachrückstände finden Sie in einer Hintergrundinformation auf unserer Homepage www.bfr.bund.de unter dem Menüpunkt Presse/Themenbezogene Hintergrundinformationen.