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BfR warnt vor Vergiftungen durch flüssige Grillanzünder

15/2005, 24.05.2005

Besonders Kleinkinder sind gefährdet

Kaum klettert das Thermometer auf die 20-Grad-Marke, steigt von deutschen Balkonen und Terrassen Grillgeruch in die Luft. Passend dazu hat der Handel sein Angebot um Holzkohle, Grillanzünder und Gartenfackeln erweitert. Doch Vorsicht: Das Grillvergnügen kann schnell ins Gegenteil umschlagen. Dann nämlich, wenn Kleinkinder flüssige Grillanzünder mit Getränken verwechseln und davon trinken. „Schon kleinste Mengen dieser paraffinhaltigen Öle können beim Verschlucken in die Lunge kriechen und dort schwere chemische Entzündungen auslösen“, sagt Dr. Axel Hahn, Leiter der Erfassungsstelle für Vergiftungen im BfR. In den vergangenen fünf Jahren wurden dem BfR 38 Unfälle mit flüssigen Grillanzündern gemeldet. In 35 Fällen waren Kleinkinder betroffen. Flüssige Grillanzünder gehören nicht in die Reichweite von Kindern. Das BfR rät Eltern, auf feste Grillanzünder in Würfel- oder Riegelform auszuweichen.

Paraffinhaltige Öle und Petroleumdestillate sind in Lampenölen und flüssigen Grillanzündern enthalten. In der Vergangenheit haben sich immer wieder Unfälle mit diesen Substanzen ereignet. Schwere gesundheitliche Schäden bis hin zu Todesfällen waren die Folge. So hatte beispielsweise im vergangenen Jahr ein zweijähriger Junge flüssigen Grillanzünder getrunken – wie viel ist unbekannt. Die gefährlichen Öle sind in die Lunge „gekrochen“. Es kam zu massiven Atemstörungen, das Kind musste beatmet werden. Fast drei Wochen lag es mit einer schweren Lungenentzündung und nachfolgenden Atemwegserkrankungen im Krankenhaus. Das Kind wurde glücklicherweise wieder vollständig geheilt.

Bei insgesamt 16 von 38 in den vergangenen fünf Jahren gemeldeten Unfällen mit Anzündern auf Paraffinbasis waren schwere Lungenentzündungen die Folge. 36 der Betroffenen mussten zum Teil mehrere Wochen im Krankenhaus behandelt werden. Angesichts dieser schwerwiegenden Komplikationen müssen Verbraucher sich der gesundheitlichen Risiken dieser Produkte bewusst sein und vor allem Kleinkinder vor den Gefahren schützen. „Schon bei den Vorbereitungen auf die Grillsaison sollte unbedingt dafür gesorgt werden, dass Grillanzünder nicht in die Reichweite von Kindern geraten“, betont BfR-Experte Hahn. „Sobald dann die Kohlen glühen, gehören sie wieder an einen kindersicheren Platz.“

Feste Grillanzünder in Würfel- oder Riegelform hält das BfR für weniger gefährlich, weil dort die flüssigen Bestandteile an Säge- oder Korkmehl gebunden sind. Die Gefahr, dass die gesundheitsschädlichen Öle beim Verschlucken über den Mund in die Lunge kriechen, ist bei diesen Produkten nahezu ausgeschlossen.

Was für flüssige Grillanzünder gilt, gilt gleichermaßen für Gartenfackeln und Öllampen: Auch wenn wiederholte Warnungen des BfR und eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen das Unfallrisiko in den letzten Jahren verringert haben, kommt es immer wieder zu tragischen Unfällen, wenn Fackeln oder ungesicherte Öllampen in die Hände von Kleinkindern geraten. Daher appelliert das BfR an die Bürger, die Garten- und Grillsaison mit einem Chemikalien-Check im Haushalt zu eröffnen. Öle auf Paraffin- und Petroleumbasis sollten ausrangiert, auf jeden Fall aber kindersicher aufbewahrt und deutlich als giftige Chemikalien gekennzeichnet werden. Speziell für Öllampen oder Gartenfackeln sind im Handel weniger gefährliche Ersatzstoffe, zum Beispiel auf Rapsölbasis, erhältlich.

Hat ein Kind trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auch noch so kleine Mengen an flüssigem Grillanzünder, Gartenfackel- oder Lampenöl getrunken, gelten folgende Regeln:

  • Kein Erbrechen auslösen!
    Erbrochenes, und damit das Öl, kann in die Lungen eindringen.

  • Sofort mit einem Giftinformationszentrum in Verbindung setzen!
    Selbst bei den kleinsten Symptomen, wie unmittelbarem, anhaltendem Husten muss das Kind bei einem Arzt oder in einer Klinik vorgestellt werden. Das betreffende Produkt möglichst in der Originalverpackung mitnehmen, damit der behandelnde Arzt konkrete Produkthinweise an ein Giftinformationszentrum gegeben kann. Je mehr Informationen vorliegen, desto gezielter kann geholfen werden.

  • Ärztliche Meldepflicht bei Vergiftungen!
    Damit Gefahren frühzeitig erkannt und Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können, benötigt das BfR jeden Hinweis auf eine Vergiftung. Machen Sie den behandelnden Arzt auf die gesetzliche Meldepflicht aufmerksam!

Die Liste der Giftinformationszentren finden Sie auf unserer Homepage (www.bfr.bund.de) unter dem Menupunkt Chemikalien/Chemikalienbewertung.

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