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Tattoos und Permanent Make-up sind nicht ohne Risiko

03/2004, 10.04.2004

Verwendete Farben sind für diesen Zweck nicht geprüft

Fast jeder zehnte Deutsche trägt laut Umfrage eines großen deutschen Meinungsforschungsinstituts ein Tattoo. Auch die Zahl derjenigen, die sich mit einem sogenannten Permanent Make-up als Ersatz für das Schminken nur an bestimmten Stellen im Gesicht die Haut einfärben lassen, nimmt zu. Das BfR weist vorsorglich darauf hin, dass die Tätowierten dabei unter Umständen ein gesundheitliches Risiko eingehen, das derzeit wissenschaftlich nur bedingt abgeschätzt werden kann.

Beim Tätowieren und Aufbringen von Permanent Make-up werden Farbpigmente mit Hilfe von Nadelstichen in die mittlere Hautschicht (Dermis) eingebracht. Von dort können sie auch in tiefere Hautschichten gelangen, von wo sie über die Blutbahn im Körper verteilt und umgewandelt werden können.

Schwere allergische Hautreaktionen sowie Entzündungen sind nach Mitteilungen der deutschen Hautärzte die häufigsten unerwünschten Folgen einer Tätowierung. Allergische Reaktionen werden in den meisten Fällen auf den Stoff para-Phenylendiamin (PPD) zurückgeführt. Er wird in Henna zum Abdunkeln verwendet und gelangt folglich beim Anfertigen schwarzer Henna-Tattoos auf oder in die Haut. PPD kann folgenschwere Dermatosen auslösen. Personen, die einmal gegenüber PPD sensibilisiert sind, können lebenslänglich allergische Reaktionen gegen den Stoff oder gegen Farben mit ähnlicher chemischer Struktur zeigen. Metallhaltige Bestandteile der Farbmischungen können ebenfalls Allergien auslösen.

Weitere Gefahrenquellen sind Verunreinigungen in den Farbmischungen sowie bestimmte Azo-Farbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können. Derartige Azo-Farbstoffe stellen auch bei der Entfernung von Tätowierungen mittels der Lasertechnik eine Gefahr dar. Sie können möglicherweise durch Laserstrahlen in krebserzeugende Amine gespalten werden, die dann über die Blutbahn im ganzen Körper verteilt werden. Weitere mögliche Folgen einer Tattoo-Entfernung sind Narben, Pigmentstörungen der Haut und Entzündungen.

Das BfR weist Verbraucher und insbesondere die Eltern von Jugendlichen und Kindern ausdrücklich auf diese mit Tattoos und Permanent Make-up verbundenen Risiken hin. Anders als die Farbstoffe in kosmetischen Mitteln zum Auftragen auf die Haut wie Rouge, Lidschatten oder Eyeliner sind die Farben, die für Tätowierungen und Permanent Make-up verwendet werden, hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Auswirkungen nicht geprüft. Auch über die Langzeitwirkung dieser Fremdstoffe im Körper ist bisher nichts bekannt, obwohl sie dort in der Regel ein Leben lang verbleiben.

Während kosmetische Mittel, die auf die Haut aufgetragen werden, durch das deutsche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, die europäische Kosmetik-Richtlinie und die deutsche Kosmetik-Verordnung gesetzlich geregelt sind, unterliegen Tätowierfarben gegenwärtig noch keiner vergleichbaren Regelung. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Vorschriften hinsichtlich der Reinheit, Qualität und der Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Tätowierfarben. Tattoos und Permanent Make-up dienen zwar ähnlich wie das Schminken dem Schmuck des Körpers und damit kosmetischen Zwecken. Weil die Farben aber beim Tätowieren in die Haut gespritzt werden, sind sie keine kosmetischen Mittel im Sinne der gültigen gesetzlichen Definition.

Das BfR empfiehlt daher, für Tätowierungen und Permanent Make-up bis zu einer gesetzlichen Regelung nur Farbmittel zu verwenden, die den Anforderungen der europäischen Kosmetik-Richtlinie und der deutschen Kosmetik-Verordnung entsprechen und die für die Verwendung in kosmetischen Mitteln geprüft und zugelassen sind. Allerdings ist auch damit nicht sicher gewährleistet, dass keine unerwünschten Reaktionen auftreten können. Das BfR ruft die Ärzteschaft dazu auf, dem BfR gesundheitliche Beeinträchtigungen, die möglicherweise durch Tätowierungsfarben verursacht wurden, zu melden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Homepage unter www.bfr.bund.de, Menupunkt "Kosmetische Mittel".

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Stellungnahmen

 (1)
Datum Titel Größe
18.07.2007
Aktualisierte Stellungnahme Nr. 019/2007 des BfR
Gesundheitsgefahren durch Tätowierungen und Permanent make-up 130.2 KB
PDF-Datei

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