BfR Jahresbericht 2013 - page 61

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Um das Schutzniveau für die Verbraucher weiter zu er-
höhen, hat das BfR die Weiterentwicklung der PAK-Prüf-
methodik und die Einbeziehung höhermolekularer PAK
in die GS-Prüfkriterien vorgeschlagen. Hierzu steht das
Institut in Austausch mit den GS-Prüflaboratorien und der
für das Produktsicherheitsgesetz zuständigen Behörde,
der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS).
Neben der Berücksichtigung zusätzlicher toxikologisch
relevanter PAK-Einzelsubstanzen und einer Absenkung
der Höchstgehalte tritt das BfR auch für eine Weiterent-
wicklung der Probenaufbereitung ein, um eine höhere
Sicherheit der erzielten Analysenergebnisse zu gewähr-
leisten.
In Spielzeugen aus Gummi können gesundheitsgefährdende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten
sein. Die Prüfkriterien für PAK in Spielzeug, welches das GS-Siegel trägt, sind nun erweitert worden.
PAK-Beschränkung in Produkten mit GS-Siegel
Das GS-Prüfzeichen bescheinigt einem Produkt, dass es bestimmte gesetzliche
Normen und Vorgaben zum Schutz der Verbraucher erfüllt. Grundlage für das
GS-Zeichen ist das Produktsicherheitsgesetz, welches die Sicherheitsanforderungen
für Verbraucherprodukte regelt. Bereits seit 2008 werden Verbraucherprodukte,
für die ein GS-Siegel beantragt ist, auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
geprüft. Bisher galt jedoch nur für eine PAK-Verbindung, das Benzo[
a
]pyren, ein
Einzelgrenzwert. Alle weiteren analysierten PAK wurden ausschließlich im Rahmen
eines Summengrenzwertes bei der Prüfung berücksichtigt. Auf Grundlage der Emp-
fehlung des BfR sollen künftig neben Benzo[
a
]pyren neun weitere karzinogene PAK in
Form von Einzelgrenzwerten berücksichtigt werden. Damit gehen die im Rahmen der
GS-Prüfung angewandten Kriterien weit über jene der REACH-Verordnung hinaus.
Produktsicherheit
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
sind organische Verbindungen, die bei unvollständi-
gen Verbrennungsprozessen aus Kohle, Kraftstoffen,
Tabak, aber auch beim Grillen entstehen. Zahlreiche
PAK sind zudem natürliche Bestandteile von Rohöl.
Als giftige Umweltchemikalien sind die Substanzen
allgegenwärtig und werden von Verbrauchern über
die Atemluft und die Nahrung aufgenommen. In ver-
brauchernahen Produkten treten diese Substanzen
hauptsächlich durch die Verwendung PAK-haltiger
Weichmacheröle bei der Herstellung von Gummi und
Kunststoffen auf und können so über die Haut auf-
genommen werden
.
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