BfR
|
Jahresbericht 2014
10
Um eine hohe Qualität seiner Stellungnahmen zu gewährleisten, hat sich das BfR bestimmten Grund-
sätzen verpflichtet. Seit Gründung des Instituts im Jahr 2002 wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen,
die wesentlich zur Verstetigung des wissenschaftsbasierten Ansatzes der Risikobewertungen und damit
zu einer hohen Reputation der Arbeit des BfR beitragen.
Grundsätze und Arbeitsweise
Unabhängigkeit
Unabhängige Experten sind eine fundamentale Voraus-
setzung für die Gewährleistung unabhängiger Risikobe-
wertungen. Vor mehr als zehn Jahren hat sich daher in
Europa die Trennung von wissenschaftlicher Risikobewer-
tung und dem sich anschließenden Risikomanagement
durchgesetzt.
Das Gesamtkonzept des BfR sieht explizit vor, sich mit
verschiedensten Stakeholdern auszutauschen. Dazu ge-
hören NGOs, Verbraucherverbände, Wirtschaft, Politik,
Wissenschaft und Medien. Wenn wissenschaftliche Po-
sitionen vertreten und begründet werden, ist eine Be-
teiligung der verschiedenen Stakeholder besonders
wichtig. Die Risikobewertungen selbst werden jedoch
ausschließlich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des BfR erarbeitet. Externe Sachverständige beraten
das BfR lediglich, sie treffen keine amtlichen Entschei-
dungen. Die Arbeitsergebnisse und Empfehlungen des
BfR dienen allen interessierten Kreisen als wichtige Ent-
scheidungshilfe für Maßnahmen. Die vom BfR getrof-
fenen Aussagen orientieren sich an international aner-
kannten Prinzipien und werden auch für Außenstehende
nachvollziehbar begründet. Dabei wird vorhandenes
Wissen adäquat berücksichtigt und übersichtlich darge-
stellt. Relevante wissenschaftliche Gegenauffassungen
werden angegeben.
Auf allen Ebenen der Risikobewertung ist Transparenz not-
wendig. Von der Zielsetzung und dem Geltungsbereich der
Stellungnahme über Quelle, Art und Evidenz der zugrunde
liegenden Daten, die verwendeten Methoden, Annahmen,
Unsicherheit und Variabilität bis zum Ergebnis und der
Schlussfolgerung ist die Bewertung klar, verständlich und
reproduzierbar.
Bewerten von Risiken
Die Bewertung eines Risikos berücksichtigt die Wahr-
scheinlichkeit des Eintritts eines Ereignisses, das die Ge-
sundheit gefährdet, und das zu erwartende Ausmaß der
gesundheitlichen Beeinträchtigung. Ein gesundheitliches
Risiko kann niemals vollständig ausgeschlossen werden.
Durch ein Bündel geeigneter Maßnahmen, die als Risi-
komanagement bezeichnet werden, wird aber versucht,
Risiken so weit wie möglich zu minimieren und eine Ge-
fährdung der Gesundheit zu verhindern.
Aufgabe des BfR ist es, den Verantwortlichen eine solide
wissenschaftliche Basis für das Risikomanagement an die
Hand zu geben. Das Erkennen eines Risikos und seine
Bewertung – beides zusammen wird als „risk assessment“
bezeichnet – ist der erste Schritt im gesundheitlichen Ver-
braucherschutz. Das Risikomanagement kann sich daran
orientieren und entsprechende Maßnahmen treffen.
>>
Aus Gründen der Unabhängigkeit wirbt das BfR keine
finanziellen Mittel aus der Industrie ein, sondern finanziert
sich aus Geldern des Bundes sowie aus nationalen und
internationalen Drittmittelprojekten.