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Das BfR stellt sich vor
Referenzlaboratorien
Um die Sicherheit von Lebensmitteln im gesamten EU-
Raum sicherzustellen, arbeiten Nationale Referenzlabo-
ratorien an Standards für die Lebensmittelüberwachung.
Am BfR sind hierfür 17 Referenzlaboratorien aus den Be-
reichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Le-
bensmittelhygiene angesiedelt. Sie sind in zwei Gruppen
unterteilt: Nationale Referenzlabore nach der Verord-
nung (EG) 882/2004 und sonstige BfR-Laboratorien mit
Referenzfunktion.
Die am BfR angesiedelten Referenzlaboratorien gemäß
Verordnung (EG) 882/2004 arbeiten sowohl lebensmittel-
chemisch-analytisch als auch molekularbiologisch und
mikrobiologisch. Sie werden vom BMEL ernannt. Grundla-
ge der Arbeit sind verschiedene gesetzliche Vorschriften
wie das Lebens- und Futtermittelrecht sowie Gesetze und
Verordnungen zu Bedarfsgegenständen.
Es ist maßgebliche Aufgabe von Referenzlaboratorien,
Methoden zu entwickeln, zu validieren und Laborver-
gleichstests (Ringversuche) zur Qualitätssicherung durch-
zuführen. Die Einrichtung der Nationalen Referenzlabora-
torien gewährleistet, dass europaweit nach einheitlichen
Referenzlabore in der Praxis: Aufklärung eines
Leptospirose-Ausbruchs in Niedersachsen
Die Leptospirose ist eine fieberhafte Infektionskrank-
heit, die von Tieren auf den Menschen übertragen
wird. Im Sommer 2014 erkrankten in Niedersachsen
45 Erdbeerpflücker an Leptospirose, 21 mussten
im Krankenhaus behandelt werden. In Zusammen-
arbeit mit den Gesundheits- und Veterinärämtern
der Landkreise Oldenburg und Cloppenburg, dem
Niedersächsischen Landesgesundheitsamt und dem
Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-
sicherheit untersuchte das am BfR angesiedelte Kon-
siliarlabor für Leptospiren humane Blutproben und
Nagetiere, die auf den bewirtschafteten Erdbeerfel-
dern gefangen worden waren. Als wahrscheinliche
Ausbruchsquelle identifizierte das Konsiliarlabor mit
L. kirschneri
(Sequenztyp 110) infizierte Mäuse. Gegen
den Erregertyp
L. kirschneri
Serovar Grippotyphosa
wurden auch bei den Erdbeerpflückern Antikörper
mittels Mikroagglutinationstest nachgewiesen.
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In den BfR-Referenzlaboratorien werden Methoden zur
Kontrolle und Überwachung von Lebensmitteln, Chemikalien
und Bedarfsgegenständen entwickelt und validiert.
Standards gearbeitet wird. Dies ist insbesondere bei der
Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln von Be-
deutung, für die innerhalb der Europäischen Union grund-
sätzlich das Prinzip des freien Warenverkehrs gilt. Die
Nationalen Referenzlabore fungieren außerdem als nati-
onales Bindeglied zwischen den Gemeinschaftsreferenz-
laboren der EU und den Behörden der Lebensmittelüber-
wachungen in den Mitgliedstaaten.
Neben diesen auf EU-Recht basierenden Nationalen Re-
ferenzlaboratorien gibt es noch andere Einrichtungen des
BfR, die eine Referenzfunktion in anderen Zusammenhän-
gen besitzen. Dazu gehören das Referenzlabor imNetzwerk
„Gentechnisch veränderte Organismen“, die Obergutach-
terstelle für die Auslandsweinkontrolle nach Weinüberwa-
chungsverordnung und die Zoonosenberichterstattung.
Zur Bestimmung von Mineralölen in Lebensmittelver-
packungen greifen Überwachungslabore beispielsweise
auf die Standardmethoden der Nationalen Referenzlabore
zurück.