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Gesundheitliche Bewertung von gentechnisch veränderten Futtermitteln
Für die Vermarktung von Lebens- und Futtermitteln, die aus genetisch veränderten Organismen (GVO) bestehen, die GVO enthalten oder aus GVO hergestellt wurden, gelten seit dem 18. April 2004 in der Europäischen Union (EU) folgende Rechtsvorschriften:
- Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
- Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG.
- Verordnung (EG) Nr. 65/2004 über ein System für die Entwicklung und Zuweisung spezifischer Erkennungsmarker für genetisch veränderte Organismen
- Verordnung (EG) Nr. 641/2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1829/2003
Die auf GVO-Lebensmittel bezogenen Bestimmungen der Novel Foods-Verordnung wurden gestrichen.
Geändert wurden die Verfahren für die Zulassung und die Sicherheitsbewertung sowie die Vorschriften für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.
Weiterhin möglich ist in Deutschland die Kennzeichnung mit dem Hinweis „ohne Gentechnik“.