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Fachgruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Das BfR hat den gesetzlichen Auftrag zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über Risiken gesundheitlicher Art sowie sonstige gewonnene Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse (§ 2 Abs. 1, Nr. 12 BfRG). Es strebt dabei ein Höchstmaß an Transparenz an. Nicht nur seine Bewertungsergebnisse sondern auch der Prozess, der zu der Bewertung geführt hat, soll offengelegt werden.
Im Rahmen dieses gesetzlichen Auftrags nimmt die Fachgruppe 23 die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Institut wahr. Dazu gehört die Umsetzung der wissenschaftlichen Arbeitsergebnisse in allgemeinverständliche Informationen und Empfehlungen im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gegenüber unterschiedlichsten Zielgruppen ebenso wie die Präsentation des Instituts und seiner Arbeit in der Öffentlichkeit, der Fachöffentlichkeit und in den Medien.
Die Fachgruppe Presse und Öffentlichkeitsarbeit setzt für ihre Arbeit vorwiegend die folgenden Instrumente ein:
- Pressemitteilungen über aktuelle Erkenntnisse
- Darstellung wissenschaftlicher Arbeitsergebnisse im Internet
- Pressekonferenzen zu relevanten Themen/Ereignissen
- Pressegespräche zu komplexen Themen
- Herausgabe von Informations- und audiovisuellem Material (Wissenschaftliche Publikationen, Broschüren, Faltblätter, Poster, Imagebroschüre, Jahresbericht etc.)
- Begleitende Medienarbeit zu Anhörungen, Symposien, internationalen Kongressen