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Abteilung Sicherheit von Pestiziden
Die Aufgabe der Abteilung umfasst die gesundheitliche Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden entsprechend den Vorgaben der Richtlinie (EG) Nr. 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden.
Zu den Kernaufgaben der Abteilung gehört der gesundheitliche Schutz und die Vermeidung möglicher schädlicher Auswirkungen von Pestiziden auf Mensch und Tier. Die Arbeit der Abteilung beinhaltet daher wesentlich die Feststellung inhärent toxischer Eigenschaften von Pestiziden und deren Dosis-Wirkungsbeziehungen, die Einstufung und Kennzeichnung von Pestizid-Wirkstoffen und –Produkten sowie die Ableitung von toxikologischen Grenzwerten. Weiterhin werden die Exposition von Menschen, Nutz- und Haustieren ermittelt, Risikominderungsmaßnahmen abgeleitet und Rückstandshöchstgehalte festgelegt. Außerdem werden analytische Überwachungsmethoden überprüft sowie regulatorische Prüf- und Bewertungsstrategien und technische Leitfäden neu und weiterentwickelt.
Die Bewertung erfolgt in Form von wissenschaftlichen Stellungnahmen, Beiträgen oder Kommentierungen zu Bewertungsberichten. Auf den in der Abteilung erstellten gesundheitlichen Risikobewertungen zu den Wirkstoffen und formulierten Zubereitungen basieren Regulierungen und Maßnahmen des Risikomanagements in nationalen, europäischen und weltweiten regulatorischen Zulassungs-, Genehmigungs- und Bewertungsverfahren gemäß:
- der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM-VO),
- der Verordnung (EG) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-VO),
- der Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen (RHG-VO),
- der Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-VO) sowie
- des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), §18.
Forschung
Im Rahmen der für die Risikobewertung und Erfüllung der Amtsaufgaben notwendigen Forschung werden methodische und konzeptionelle Grundlagen für die Risikobewertung in den Bereichen der Toxikologie sowie der Expositionsschätzung fortentwickelt. Dabei stehen sogenannte “New Approach Methodologies“ (NAMs) für eine verbesserte und weniger tierversuchsintensive Risikobewertung (Next-Generation-Risk-Assessment) im Vordergrund. Darüber hinaus werden auch potentiell neue bzw. ggf. unzureichend adressierte Risiken analysiert und im Rahmen von Forschung, die auf eine zukünftige praktische Anwendbarkeit in der Risikobewertung ausgerichtet ist, adressiert.
Im Fokus stehen hier aktuell:
- die kumulative Toxizität von Mischungen,
- Rückstände und Mehrfachrückstände von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten einschließlich deren Abbauprodukten,
- relevante Mechanismen molekularer Toxizität,
- endokrine Disruptoren,
- mögliche Substanztoxifizierung durch das menschliche Mikrobiom
- in silico Toxikologie sowie Datenformate und KI-gestützte Datenauswertung.
Darüber hinaus erfolgt durch die Abteilung eine fachliche Beratung der Bundesregierung bei der nationalen und europäischen Rechtsetzung zu Pestizid-Wirkstoffen, zur Zulassung der Produkte und zu den Pflanzenschutzmittel- und Biozidanwendungen.
Zur Abteilung 6 gehören folgende sechs Fachgruppen und zwei Nachwuchsgruppen:
- 6 NG 1: Hautmikrobiom
- 6 NG 2: New-Approach-Method-(NAM)-basierte Bewertung von Mischungstoxizitäten
- Fachgruppe 61: Steuerung und Gesamtbewertung Pflanzenschutz
- Fachgruppe 62: Steuerung und Gesamtbewertung Biozide
- Fachgruppe 63: Toxikologie der Wirkstoffe und ihrer Metaboliten
- Fachgruppe 64: Toxikologie der Präparate und Anwendungssicherheit
- Fachgruppe 65: Rückstände und Analyseverfahren
- Fachgruppe 66: Prüf- und Bewertungsstrategien von Pestiziden
Sonstige Dokumente
(1)Datum | Titel | Größe |
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01.11.2024 Druckversion, Stand
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Das Organigramm des Bundesinstituts für Risikobewertung |
138.5 KB |