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Fachgruppe Expositionsbewertung von gefährlichen Produkten
Stoffe in Produkten können für sich allein, in Kombination oder ihrer Gesamtheit als Gemisch Gefahren gesundheitlicher Art bergen. Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor diesen gesundheitlichen Risiken zu schützen, hat die Fachgruppe Expositionsbewertung von gefährlichen Produkten den Auftrag,
- Rezepturmitteilungen von als gefährlich eingestuften Produkten, für die eine Mitteilungspflicht besteht, sowie
- Rezepturmeldungen von Wasch- und Reinigungsmitteln
zu erheben und weiterzuverarbeiten. Auch Ärztinnen und Ärzte müssen Vergiftungsfälle und Verdachtsfälle auf Vergiftungen dem BfR zur Dokumentation mitteilen.
Auf Basis dieser Daten kann das BfR die Öffentlichkeit über Vergiftungsrisiken informieren und den Giftinformationszentren der Länder die Inhaltsstoffe von gefährlichen Produkten mitteilen, damit Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden können.
Grundlage für diese Mitteilungspflichten sind verschiedene gesetzliche Regelungen. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
- Mitteilung gefährlicher Produkte nach CLP-Verordnung und Chemikaliengesetz
- Mitteilung von Wasch- und Reinigungsmitteln nach Detergenzien-Verordnung und Wasch- und Reinigungsmittelgesetz
- Freiwillige Mitteilung chemischer Produkte, für die keine gesetzliche Mitteilungspflicht besteht
- Mitteilung von Vergiftungen nach Chemikaliengesetz und Giftinformationsverordnung
BfR-Kommission zur Bewertung von Vergiftungen
In der Fachgruppe Expositionsbewertung von gefährlichen Produkten ist auch die Geschäftsführung der BfR-Kommission zur Bewertung von Vergiftungen angesiedelt. Durch die BfR-Kommission steht das BfR im engen, regelmäßigen Austausch mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen für die Klinische Toxikologie relevanten Fachbereichen.
Die Giftinformationszentren der Länder berichten dem BfR über Vergiftungsfälle mit besonderer Bedeutung oder über Einzelfälle, die durch stoffbezogene Erkrankungen auftreten. Auch bei Verdachtsfällen wird das BfR zur Ermittlung von gesundheitsbezogenen Risiken für die Allgemeinheit informiert. Rechtliche Grundlage ist das Chemikaliengesetz (§ 16e Abs. 3 ChemG).
In einer Pilotstudie haben die Giftinformationszentren, die Gesellschaft für klinische Toxikologie (GfKT) und das BfR in den Jahren 2019 und 2020 eine gemeinsame Datensammlung zur Etablierung eines Nationalen Vergiftungsmonitorings erprobt. In dem abgeschlossenen Vorhaben wurde das Vergiftungsgeschehen von acht Produktgruppen betrachtet: Elektrische Zigaretten (E-Zigaretten sowie vor allem Nachfüllflüssigkeiten, sog. E-Liquids), Nahrungsergänzungsmittel, Imprägniersprays, Pestizide, Abbeizer, Rizin, Botulinumtoxine und Ciguatera-kontaminierter Speisefisch.
Die Ergebnisse des Pilotprojekts wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst.
Zum Abschlussbericht:
Arbeitsschwerpunkte der Fachgruppe
- Annahme und Prüfung von Produktinformationen zu gefährlichen chemischen Produkten sowie Wasch- und Reinigungsmitteln und deren Übermittlung an die Giftinformationszentren
- Weiterentwicklung der Prüfverfahren für Produktmitteilungen im europäisch harmonisierten Poison Centre Notification (PCN)-Format für die Mitteilung gefährlicher Produkte in Zusammenarbeit mit der Europäischen Chemikalienagentur ECHA
- Statistische Analysen im Produktregister zur Ermittlung des Bedarfs an verbesserten Riskomanagementmaßnahmen
- Beantwortung von Firmenanfragen zur Mitteilung gefährlicher Produkte
- Bearbeitung und Bewertung der ärztlichen Mitteilungen zu Vergiftungen
- Berichterstattung über das Vergiftungsgeschehen im Rahmen behördlicher Risikobewertungen
- Aufklärung der Öffentlichkeit über Vergiftungsrisiken
- Geschäftsführung der BfR-Kommission „Bewertung von Vergiftungen“
- Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Behörden, Fachgesellschaften und Giftinformationszentren zur Verbesserung von Vergiftungsprävention und -behandlung
Publikationen
Publikationen der Fachgruppe Expositionsbewertung von gefährlichen Produkten beziehen sich auf Produktmitteilungsverfahren und deren Umstellung von einem nationalen Format auf einen europäischen Standard in den Jahren 2021 bis 2024 sowie Hilfestellungen im Umgang mit Vergiftungsrisiken bei privatem Gebrauch.
Sonstige Dokumente
(1)Datum | Titel | Größe |
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01.11.2024 Druckversion, Stand
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Das Organigramm des Bundesinstituts für Risikobewertung |
138.5 KB |