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Fachgruppe Chemikalienexposition und Transport gefährlicher Güter
Die Fachgruppe arbeitet in verschiedenen Regelungsbereichen an der Bewertung gesundheitlicher Gefahren und unterstützt diese durch eigene Forschung. Sie beteiligt sich an der Entwicklung europäischer und internationaler Standards (z.B. standardisierter Expositionsszenarien) sowie Leitfäden und bringt ihre Expertise in die Weiterentwicklung des Regelwerks und der Gesetzgebungen ein. Dies erfolgt u. a. durch die Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien.
Der Bereich „Chemikalienexposition“ erstellt Expositionsschätzungen für die Risikobewertung von chemischen Stoffen im Rahmen der Umsetzung der REACH-Verordnung. Es werden hierbei alle Fragestellungen mit Bezug zur Verbraucherexposition gegenüber Chemikalien durch die Verwendung von Produkten bearbeitet. Für die Schätzung der Verbraucherexposition werden vorwiegend Berechnungsverfahren (Modelle) eingesetzt und diese weiterentwickelt. Da real gemessene Daten häufig nicht zur Verfügung stehen, werden dafür standardisierte Annahmen verwendet und weiter entwickelt. Für die Verbesserung der Datenbasis werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte konzipiert, durchgeführt und ausgewertet. Dazu gehören Studien zum Verbraucherverhalten, Marktrecherchen und Produktanalysen.
Arbeitsschwerpunkte
- Expositionsschätzungen zur Risikobewertung von Chemikalien unter Verbrauchergesichtspunkten im Rahmen der REACH-VO
- Bearbeitung und Bewertung aller Aspekte zur Verbraucherexposition im Rahmen der REACH-Verordnung
- Identifizierung von regulierungsbedürftigen Stoffen in Verbraucherprodukten
- Verbesserung der Datenlage für die Expositionsschätzungen und wissenschaftliche Weiterentwicklung von Modellen durch Planung, Veranlassung und Auswertung wissenschaftlicher Studien zum Verbraucherverhalten und zu Produktinformationen
- Probabilistische Expositionsmodellierung und Weiterentwicklung von Modellen
- Implementierung der Expositionsmodellierung in Regelwerken und in gesetzlichen Verfahren
- Entwicklung von Standards für Szenarien, Modelle und Parameter zur Expositionsschätzung in REACH-Verfahren
- Planung, Veranlassung und Auswertung wissenschaftlicher Studien zum Verbraucherverhalten und zu Produktinformationen
- Bearbeitung methodischer Fragen der Modellierung der Exposition gegenüber Stoffen in verbrauchernahen Produkten
- Mitarbeit und fachlicher Austausch national bspw. mit den Bundesländern zu Fragen der Chemikaliensicherheit in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) und dem Ausschuss Fachfragen und Vollzug (ASFV) sowie international bspw. mit den Gremien der ECHA und der OECD
Der Bereich „Transport gefährlicher Güter“ stellt die Expertise des BfR zu Themen des Gesundheitsschutzes beim Transport gefährlicher Güter. Die Fachgruppe berät das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unter anderem zur Fortentwicklung der Leitlinien der Vereinten Nationen zum Gefahrguttransport und zur Umsetzung der UN-Empfehlungen in europäische und nationale Regelwerke für die unterschiedlichen Verkehrsträger. Die Beratung beinhaltet auch die Entwicklung von Kriterien zur Einstufung von Gefahrgütern und Aspekte des Transportes von Massengütern auf See. Das BfR unterstützt durch Fachexpertise die nationale Havariebekämpfung vor den Küsten sowie die Weiterentwicklung der Erste-Hilfe-Maßnahmen und Notfallmaßnahmen auf Seeschiffen, die gefährliche Güter befördern. Das BfR ist in die Zulassung von Anlagen zur Behandlung von Ballastwasser auf Schiffen eingebunden, die auf einem internationalen Übereinkommen basiert.
Arbeitsschwerpunkte
- Wahrnehmung der Aufgaben als Sicherheitsbehörde zu gesundheitlichen Fragen beim Transport gefährlicher Güter (Vollzugsaufgaben)
- Toxikologische Bewertung und Einstufung gefährlicher Güter
- Fortentwicklung der Modellvorschriften der Vereinten Nationen zum Transport gefährlicher Güter und Beratung des BMDV bei der Umsetzung in verkehrsträgerspezifische Regelungen (Straße, Schiene, Luft, Wasserstraße, See)
- Beratung zur Implementierung des Ballastwasser-Übereinkommens und der Zulassung von Ballastwasserbehandlungsanlagen (Vollzug Ballastwassergesetz)
- Beratung zu Gesundheitsrisiken im Falle von Havarien mit Seeschiffen