Sie befinden sich hier:
Fachgruppe Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe
Futtermittel müssen sicher sein und dürfen kein Risiko für die Gesundheit der Tiere darstellen. Ebenso muss sichergestellt sein, dass sowohl Lebensmittel tierischen Ursprungs (z.B. Milch, Fleisch, Eier, Fisch, Honig) als auch deren Verarbeitungsprodukte sicher sind und kein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher darstellen.
Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Ebenso dürfen Futtermittel nicht verfüttert werden, wenn davon auszugehen ist, dass sie die Gesundheit von Mensch oder Tier beeinträchtigen oder sich nachteilig auf die tierische Produktion auswirken können. Futtermittelsicherheit ist somit wesentlicher Teil der Lebensmittelsicherheit.
Die wesentlichen Arbeitsfelder der Fachgruppe 84 sind einerseits die Bewertung der Sicherheit von Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen für Mensch und Tier sowie andererseits die Bewertung von unerwünschten Stoffen/Kontaminanten in Futter- und Lebensmitteln.
Das Arbeitsfeld „Futtermittelsicherheit“ umfasst im Wesentlichen
- Toxikologische Beurteilung und Risikobewertung von unerwünschten Stoffen in Futtermitteln;
- Quantifizierung und Bewertung des Übergangs (carry over) von unerwünschten Stoffen aus Futtermitteln in die vom Tier stammenden Lebensmittel (einschließlich der Durchführung entsprechender Untersuchungen an landwirtschaftlichen Nutztieren auf dem BfR-eigenen Versuchsgut);
- Toxikologische Beurteilung und Bewertung von Zusatzstoffen in der Tierernährung im Zulassungsverfahren nach der VO (EG) Nr. 1831/2003;
Zusatzstoffe werden Futtermitteln zugesetzt, um die Beschaffenheit der Futtermittel oder der tierischen Erzeugnisse zu beeinflussen, den Bedarf der Tiere an bestimmten Nähr- und Wirkstoffen zu decken oder die tierische Erzeugung zu verbessern. Futtermittelzusatzstoffe dürfen in der EU nur in Verkehr gebracht, verarbeitet oder verwendet werden, sofern eine Sicherheitsbewertung durchgeführt und eine entsprechende Zulassung erteilt wurde. Laut EU-Recht sind derzeit rund 2800 Stoffe und Zubereitungen als Futtermittelzusätze zugelassen und in einem öffentlichen Register gelistet.
In ihrer Arbeit zur Futtermittelsicherheit wird die Fachgruppe durch die BfR-Kommission für Futtermittel und Tierernährung unterstützt.
Das Arbeitsfeld „Kontaminanten in der Nahrungskette“ hat folgende Schwerpunkte
- Toxikologische Beurteilung und Risikobewertung von (ausgewählten) Kontaminanten in der Nahrungskette.
- Erarbeitung von Gutachten und Stellungnahmen zur Kontamination von Lebensmitteln und Futtermitteln im Rahmen der Beratung von Behörden des Bundes und der Länder.
In ihrer Arbeit zu Kontaminanten in der Nahrungskette wird die Fachgruppe durch die BfR-Kommission für Kontaminanten und andere gesundheitlich unerwünschte Stoffe in der Lebensmittelkette unterstützt.
Sonstige Dokumente
(1)Datum | Titel | Größe |
---|---|---|
01.11.2024 Druckversion, Stand
|
Das Organigramm des Bundesinstituts für Risikobewertung |
138.5 KB |