BfR
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Jahresbericht 2015
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Das Verfahren der EU-Wirkstoffprüfung sieht vor,
dass der Berichterstatter für das europäische
Genehmigungsverfahren den ersten Bericht für
die wissenschaftliche Diskussion mit den anderen
EU-Mitgliedsstaaten, den Antragstellern und der
Öffentlichkeit erstellt.