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Jahresbericht 2015

36

Das Verfahren der EU-Wirkstoffprüfung sieht vor,

dass der Berichterstatter für das europäische

Genehmigungsverfahren den ersten Bericht für

die wissenschaftliche Diskussion mit den anderen

EU-Mitgliedsstaaten, den Antragstellern und der

Öffentlichkeit erstellt.