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BfR-Kommissionen
14 BfR-Kommissionen beraten als ehrenamtliches und unabhängiges Sachverständigengremium das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in den Bereichen Lebens- und Futtermittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Dadurch wird der in Deutschland vorhandene Sachverstand auf höchstmöglichem wissenschaftlichem Niveau gebündelt. Mit ihrer wissenschaftlichen Expertise können sie dem Institut zudem auch im Krisenfall als Expertinnen- und Expertennetzwerk beratend zur Seite stehen.
Die BfR-Kommissionssitzungen finden in der Regel zwei Mal pro Jahr statt. Jede Kommission besteht aus mindestens zehn Expertinnen und Experten, die für einen Turnus von vier Jahren über ein offenes Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren berufen wurden. Die Kommissionmitglieder sind zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten und zur unparteilichen Erfüllung ihrer Aufgabe verpflichtet. Eventuelle Interessenkonflikte zu einzelnen in der Sitzung behandelten Tagesordnungspunkten werden transparent abgefragt und offengelegt. Aus den Ergebnisprotokollen geht die wissenschaftliche Meinung der jeweiligen BfR-Kommission hervor. Die Empfehlungen der BfR-Kommissionen haben allein beratenden Charakter. Die BfR-Kommissionen selbst geben keine Anordnungen und keine Gutachten heraus und sind dem BfR gegenüber auch nicht weisungsbefugt (und umgekehrt) oder in dessen Risikobewertungen involviert.
Seit Januar 2022 läuft die fünfte Berufungsperiode der BfR-Kommissionen. 191 Personen wurden nach öffentlichem Aufruf und Auswahl durch den hierfür eingerichteten Berufungsbeirat für den Zeitraum von 2022 bis 2025 als Expertinnen und Experten berufen.
BfR-Kommissionen
- Bedarfsgegenstände
- Bewertung von Vergiftungen
- Bf3R
- Biologische Gefahren und Hygiene (bis 2017 BfR-Kommission Biologische Gefahren und BfR-Kommission Hygiene)
- Ernährungsrisiken, neuartige Lebensmittel und Allergien
- Evidenzbasierte Methoden in der Risikobewertung (bis 2017 BfR-Kommission Expositionsabschätzung und -standardisierung)
- Futtermittel und Tierernährung
- Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel
- Kontaminanten in der Lebensmittelkette (bis 2017 BfR-Kommission für Kontaminanten und andere gesundheitlich unerwünschte Stoffe in der Lebensmittelkette
- Kosmetische Mittel
- Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte (bis 2017 BfR-Kommission für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände)
- Risikoforschung und Risikowahrnehmung
- Tätowiermittel
- Wein- und Fruchtsaftanalysen
Weitere Expertenkommissionen
Die BfR-Kommission für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe und die BfR-Kommission für Pharmakologisch wirksame Stoffe und Tierarzneimittel wurden wegen des reduzierten Beratungsbedarfs des BfR zu diesem Thema in der Berufungsperiode 2022-2025 vorerst nicht erneut berufen. Das BfR wird bei Bedarf zu speziellen Fragestellungen einzelne oder mehrere Experten zu Expertengesprächen einladen und so auf eine externe Expertise zugreifen.
- Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe
- Pharmakologisch wirksame Stoffe und Tierarzneimittel
Bis zum 31. März 2019 hatte die Nationale Stillkommission ihren Sitz im BfR. Informationen zu den Veröffentlichungen der nationalen Stillkommission bis zu diesem Zeitpunkt finden Sie unter
Seit dem 01.04.2019 wird diese Aufgabe durch das Max Rubner Institut (MRI) wahrgenommen. Nähere Information hierzu finden Sie unter
Berufungsverfahren
Seit Etablierung der BfR-Kommissionen wurden fünf Berufungsverfahren durchgeführt (2007, 2010, 2013, 2017, 2021). Um das Berufungsverfahren transparent zu gestalten, erfolgt ein öffentlicher Aufruf, sich als Sachverständige oder als Sachverständiger für die Mitarbeit in einer BfR-Kommission zu bewerben. Anschließend wählt der eigens eingerichtete Berufungsbeirat geeignete Sachverständige aus. Der Berufungsbeirat setzt sich aus den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats des BfR, den Vorsitzenden der Senatskommissionen zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln (SKLM) und des Max-Rubner-Instituts (MRI) sowie einer Vertretung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zusammen.
Für den Berufungszeitraum 2022 bis 2025 benannte der Berufungsbeirat insgesamt 191 Expertinnen und Experten als BfR-Kommissionsmitglieder. Sie kommen aus Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen, Behörden des Bundes und der Länder, Wirtschafts- und Verbraucherverbänden, aus Wirtschaftsunternehmen sowie von Nichtregierungsorganisationen. Insgesamt stammen 56 % der Sachverständigen aus dem Bereich Hochschulen und Universitäten, 27 % aus Behörden wie Bundesforschungsinstitutionen und Landesuntersuchungsämtern, 16 % aus Unternehmen und Industrieverbänden und 2 % von Nichtregierungsorganisationen. 94 % der Kommissionsmitglieder haben die deutsche Staatsangehörigkeit; 6 % eine andere. 44 % der Kommissionsmitglieder sind Frauen; 56 % sind Männer.
Die Kommissionsmitglieder haben überwiegend postgraduierte Hochschulabschlüsse und verfügen über eine langjährige Berufserfahrung auf einschlägigen wissenschaftlichen Gebieten. 31 Prozent sind jünger als 50 Jahre; der Großteil (69 %) älter. Die Auswahl erfolgte unter Berücksichtigung des Prinzips der Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Listen der Mitglieder der BfR-Kommissionen sind über die Internetseite des BfR zugänglich.
Unabhängigkeit und Transparenz
Die in die BfR-Kommissionen berufenen Sachverständigen verpflichten sich zu einer unabhängigen Beratung des BfR. Dazu unterzeichnen die Mitglieder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung, die im Internet veröffentlicht ist. Die Angaben in der Erklärung sind eine Selbstauskunft; ihren Inhalt verantworten die Kommissionsmitglieder. Eventuelle Interessenkonflikte zu den in den BfR-Kommissionen behandelten Themen werden zu Beginn einer jeden Kommissionssitzung mündlich und schriftlich abgefragt und im veröffentlichten Ergebnisprotokoll vermerkt.
Die Ergebnisprotokolle der Sitzungen, aus denen die wesentlichen Beratungsergebnisse der jeweiligen BfR-Kommission hervorgehen, sind über die Internetseite des BfR zugänglich. Die Empfehlungen haben allein beratenden Charakter; die Kommissionen sind nicht in die gesetzlichen Aufgaben des Instituts (wie zum Beispiel die Risikobewertung) involviert.
Austausch mit nationalen und internationalen Gremien
Über Stellungnahmen des BfR kann das gebündelte Expertenwissen der BfR-Kommissionen auch in nationale und internationale Gremien mit einfließen, wie beispielsweise die der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Fragen und Antworten
(1)Datum | Titel | Größe |
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11.09.2023 Aktualisierte FAQ des BfR
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Fragen und Antworten zur Sicherung der Unabhängigkeit des Bundesinstituts für Risikobewertung |
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