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BfR-Kommission für Wein- und Fruchtsaftanalysen
Die BfR-Kommission für Wein- und Fruchtsaftanalysen berät das BfR im Rahmen seiner Verpflichtungen nach § 35 der Wein-Überwachungs-Verordnung vom 14. Mai 2002.
Aufgaben der BfR-Kommission
Die Kommission berät das BfR insbesondere bei nachfolgenden Fragestellungen:
- Fragen der Harmonisierung der Analysenvorschriften zur Lebensmittelüberwachung in Bezug auf Wein und Fruchtsaft
- Entwicklung, Prüfung und Validierung von Analysenmethoden für Erzeugnisse des Weingesetzes sowie Fruchtsaft
- Interpretation von Analysendaten und Datensätzen zum Zweck der Beurteilung, sowie deren Weiterentwicklung
- Koordinierung analytischer Datenermittlung und Vorbereitung von Stellungnahmen für die Internationale Organisation für Wein und Rebe (OIV) und die EU-Kommission
- Koordinierung der Probenahme, Weinbereitung (Vinifizierung) und kernresonanzmagnetischer sowie massenspektrometrischer Messungen für die EU-Weindatenbank (nach VO EWG Nr. 2729/2000).
- Entwicklung und Prüfung neuer Isotopen-Analysenmethoden zur Erweiterung der EU-Weindatenbank.
Mitglieder der BfR-Kommission
In die BfR-Kommission für Wein- und Fruchtsaftanalysen wurden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Landesuntersuchungsämtern, der Industrie und privaten Laboratorien berufen.