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Nationales Referenzlabor für Mykotoxine und Pflanzentoxine in Lebens- und Futtermitteln

Gesundheitliche Risiken durch Mykotoxine und Pflanzentoxine

Mykotoxine oder Pflanzentoxine können bei Mensch und Tier bereits in geringen Mengen akute Vergiftungen bzw. bei langfristiger Aufnahme chronische Gesundheitsschäden hervorrufen. Die hauptsächliche Aufnahme erfolgt über die Nahrung. Bei Futtermitteln muss zudem berücksichtigt werden, dass darin enthaltene Toxine auch in Lebensmittel tierischen Ursprungs übergehen können (Transfer).

Weitere Informationen:

Daher ist es ein Ziel des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, die lebens- bzw. futtermittelbedingte Exposition des Menschen und des Tiers gegenüber Mykotoxinen und Pflanzentoxinen so niedrig wie möglich zu halten.

Arbeitsschwerpunkte des Nationalen Referenzlabors für Mykotoxine und Pflanzentoxine in Lebens- und Futtermitteln

Rechtliche Grundlage für die amtliche Überwachung sowie für die Nationalen Referenzlabore (NRL) aller EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Referenzlabore (EURL) ist die Verordnung (EU) 2017/625 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel („EU-Kontrollverordnung“).

Die Umsetzung der Kontrollverordnung dient der Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und hat zum Ziel, die lebens- bzw. futtermittelbedingte Exposition des Menschen und des Tiers gegenüber Mykotoxinen und Pflanzentoxinen so niedrig wie möglich zu halten. Damit kommt der amtlichen Lebens- und Futtermittelüberwachung eine wichtige Bedeutung zu, die durch die Nationalen Referenzlaboratorien in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterstützt wird.

Den NRL sind Europäische Referenzlaboratorien der EU (EURL) übergeordnet, die mit den Nationalen Referenzlaboratorien zusammenarbeiten und für eine Vernetzung der NRL der Mitgliedstaaten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich sorgen.

Aufgaben

Zu den Aufgaben des Nationalen Referenzlabors für Mykotoxine und Pflanzentoxine in Lebens- und Futtermitteln gehören:

  • Zusammenarbeit mit dem Referenzlabor der europäischen Union (EURL) für Mykotoxine und Pflanzentoxine
  • Beteiligung an Schulungen und Laborvergleichtests, die vom EURL organisiert werden
  • Koordination der Tätigkeiten der amtlichen Laboratorien mit dem Ziel, die Methoden für Laboranalysen und ihre Verwendung zu harmonisieren und zu verbessern
  • Entwicklung und Validierung von Analysenverfahren zur Bestimmung von Pflanzen- und Mykotoxinen in Lebens- und Futtermitteln
  • Regelmäßige Organisation und Durchführung von Laborvergleichsuntersuchungen sowie von Methodenvalidierungsstudien, incl. der Verfolgung von angemessenen Folgemaßnahmen nach solchen Tests und die Information zuständiger Behörden über die Ergebnisse solcher Tests und Folgemaßnahmen
  • Unterstützung bei der Qualitätsüberwachung von Reagenzien und Bereithaltung von Informationen zur Verfügbarkeit von Referenzsubstanzen und deren Bezugsquellen
  • Verteilung von Informationen des EURL an die zuständigen deutschen Behörden und die mit analytischen Untersuchungen beauftragten nationalen Laboratorien der amtlichen Lebens-und Futtermittelüberwachung
  • Wissenschaftliche und technische Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Umsetzung von Kontrollprogrammen, u.a. durch die regelmäßige Durchführung von Workshops und Mitarbeit in Gremien zum Lebensmittelmonitoring und zum Bundesweiten Überwachungsplan
  • Durchführung von erforderlichen Schulungen für das Personal der amtlichen Laboratorien
  • Harmonisierung und Standardisierung von Analyseverfahren, z.B. durch Mitarbeit in Gremien des Europäischen Komitees für Normung (CEN), Deutschen Instituts für Normung (DIN) oder Arbeitsgruppen nach §64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

Das Nationale Referenzlabor für Mykotoxine und Pflanzentoxine in Lebens- und Futtermitteln ist in der Fachgruppe „Pflanzen- und Mykotoxine“ der Abteilung „Sicherheit in der Nahrungskette“ des BfR angesiedelt.

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