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Nationaler Rückstandskontrollplan
Fleisch, Milch, Eier und Honig werden seit 1989 jährlich im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Lebensmittel tierischer Herkunft auf Rückstände von unerwünschten Stoffen untersucht. Ziel ist es, die Anwendung verbotener Stoffe bzw. die missbräuchliche Anwendung von beschränkt zugelassenen Substanzen aufzudecken, die Einhaltung festgelegter Höchstmengen für Rückstände aus Tierarzneimitteln zu überprüfen sowie die Ursache von Rückstandsbelastungen aufzuklären.
Der Nationale Rückstandskontrollplan, nach dem Proben in verschiedenen Produktionsstufen vom Stall über den Schlachthof bis zur ersten Verarbeitungsstufe gezogen und untersucht werden, wird in allen EU-Ländern nach einheitlichem Maßstab durchgeführt. Für Deutschland wird er vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert. Die Bundesländer organisieren die Probennahme, das BVL wertet die Untersuchungsergebnisse aus und leitet die Daten an die Europäische Kommission weiter.
Das BfR bewertet die Ergebnisse aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.
Stellungnahmen
(11)Gesundheitliche Bewertung
(5)Datum | Titel | Größe |
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17.09.2010 Gesundheitliche Bewertung Nr. 048/2010 des BfR
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Bewertung der Ergebnisse des nationalen Rückstandskontrollplans 2009 und des Einfuhrrückstandskontrollplans 2009 |
261.0 KB |
10.03.2010 Aktualisierte Gesundheitliche Bewertung Nr. 016/2010 des BfR
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Bewertung der Ergebnisse des nationalen Rückstandskontrollplans 2008 und des Einfuhrrückstandskontrollplans 2008 |
203.9 KB |
16.09.2008 Gesundheitliche Bewertung Nr. 035/2008 des BfR
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Bewertung der Ergebnisse des nationalen Rückstandskontrollplans 2007 |
151.1 KB |
21.11.2007 Aktualisierte Gesundheitliche Bewertung Nr. 045/2007 des BfR
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Bewertung der Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplans 2006 |
284.9 KB |
23.08.2006 Gesundheitliche Bewertung Nr. 042/2006
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Bewertung der Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplans 2005 |
147.9 KB |