Internationale Bewertungen von Chemikalien
Die Bewertungen der Gesundheitsrisiken von Chemikalien können sehr aufwendig sein. In der Vergangenheit fehlten oft gesundheitliche Risikobewertungen zu Chemikalien. Deshalb hat die internationale Staatengemeinschaft verschiedene Programme zur Bewertung von Chemikalien und zum Schutz von Verbrauchern und Umwelt eingerichtet.
Bewertungen durch Hersteller von Chemikalien im Rahmen von Zulassungs- und Anmeldeverfahren
Die Bewertungen des gesundheitlichen Risikos müssen in der Regel von den Herstellern der Chemikalien erstellt werden, wenn gesetzlich vorgeschriebene Zulassungs- oder Anmeldeverfahren für die Anwendungsbereiche bestehen, wie es beispielsweise im Bereich der Pflanzenschutzmittel, Biozide und im neuen europäischen Chemikalienrecht (REACH) verlangt wird. Die europäische REACH-Verordnung dient dazu, für die meisten in Europa auf den Markt gebrachten Stoffe im nächsten Jahrzehnt Risikobewertungen vorzulegen, die nach den früheren europäischen Richtlinien zur Chemikaliensicherheit nur in geringer Zahl erstellt wurden.
Bewertungen durch internationale Expertengremien
Bewertungen werden in vielen Fällen aber auch von Expertenausschüssen erstellt, um gesundheitliche Risiken in speziellen Situationen zu erkennen und zu regulieren (Beispiel: Arbeitsschutzgrenzwerte). Solche Bewertungsprozesse laufen in fast allen großen Industrienationen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt, für den Verbraucherschutz und den Arbeitsschutz.
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Das Bundesinstitut für Risikobewertung
Die OECD Task Force on Hazard Assessment ist Teil des Programms der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Bewertung der Gesundheits- und Umweltgefahren von Chemikalien. In diesem Rahmen arbeitet das BfR am Chemikalienprogramm der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD mit.
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Risikobewertungen beruhen auf der Beschreibung der gesundheitlichen Gefahren eines Stoffes und der Expositionsbetrachtung. Da für Risikobewertungen von Chemikalien meist auf international abgestimmte Prüfverfahren und Kriterienrahmen zurückgegriffen wird, liegt es nahe, zumindest Teile von Risikobewertungen gemeinsam zu erstellen. Da sich die Anwendungssituationen (Exposition) weltweit unterscheiden können, liegt der Schwerpunkt auf der Bewertung möglicher schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit. Als ein Beispiel gilt das OECD-Programm zur Bewertung von Chemikalien mit hohem Produktionsvolumen, an dem das BfR an führender Stelle mitarbeitet.
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Eine besondere Verantwortung hat die internationale Gemeinschaft für die Meere, insbesondere die „Hohe See“, die als Erbe der Menschheit gilt und nicht unter dem Schutz nationaler Gesetze steht. Für die Nutzung der Meere gibt es daher nicht nur weltweit geltende Vorschriften, sondern auch Zulassungsverfahren bei Sonderorganisationen der Vereinten Nationen („Global Governance“). Für Chemikalien werden in diesem Rahmen Bewertungen möglicher Gefahren notwendig, die unter Aufsicht verschiedener solcher Organisationen erfolgen. Hier bringt das BfR seine toxikologische Kompetenz ein und arbeitet an Bewertungen mit.
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