Prüfverfahren für die Gefahrenbewertung
Am Beginn von gesundheitlichen Risikobewertungen stehen experimentelle toxikologische Untersuchungen. In vielen Fällen können wissenschaftliche Studien, die als qualitätsgeprüfte Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Zeitschriften erscheinen, ausgewertet werden. Für standardisierte Bewertungen, die rechtliche Anforderungen zur Chemikaliensicherheit oder zu Zulassungsverfahren erfüllen müssen, erfolgen diese Untersuchungen im Regelfall nach international abgestimmten und anerkannten Prüfrichtlinien.
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Das Bundesinstitut für Risikobewertung
Das BfR sucht Expertinnen und Experten zur Unterstützung des nationalen Koordinators im Bereich Gesundheit für das OECD-Prüfrichtlinienprogramm.
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Die führende Stelle zur internationalen Abstimmung von Prüfrichtlinien zur Chemikaliensicherheit ist die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfR sind hier an Projekten zur Entwicklung von Testmethoden und Leitlinien beteiligt. Ziel ist die Entwicklung von Prüfrichtlinien und Leitlinien, die dem aktuellen Stand des Wissens und den regulatorischen Bedürfnissen entsprechen sowie den Tierschutz stärken. Inzwischen stehen für die Erkennung fast aller gesundheitsschädlichen Wirkungen von Chemikalien Prüfrichtlinien bereit, die gegebenenfalls unter besonderer Berücksichtigung von Tierschutzaspekten an den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik angepasst werden.
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Das BfR ist in Deutschland die zentrale Kontakt- und Anlaufstelle für die OECD bei Fragen zur Gesundheitsprüfung von Chemikalien und koordiniert im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die deutschen Positionen bei den internationalen Abstimmungen zwischen den nationalen Koordinatoren der OECD-Mitgliedsstaaten.
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Daten, die unter Berücksichtigung der Good Laboratory Pratice, im Rahmen von Testungen nach OECD-Prüfrichtlinien generiert wurden, müssen zwar von allen OECD-Mitgliedsländern anerkannt werden, erfordern aber im Regelfall noch eine Übertragung in nationales bzw. europäisches Recht.
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Die Bewertung der regulatorischen Relevanz und Eignung der zur Validierung vorgeschlagenen Alternativmethoden findet auf EU-Ebene in dem dazu etablierten Europäischen Netzwerk PARERE (Preliminary Assessment of Regulatory Relevance, parere= ital. Ratschlag) statt. Das BfR wurde dazu vom BMEL als nationale Kontaktstelle benannt.
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Zur besseren fachlichen Arbeit bei der Entwicklung, Bewertung und Abstimmung neuer Prüfrichtlinien oder der Überarbeitung bestehender Dokumente der OECD zu Prüfverfahren wurde im BfR eine interne Arbeitsgruppe eingerichtet.
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