Expertengruppe zu wissenschaftlichen Aspekten des Meeresumweltschutzes (GESAMP) der Vereinten Nationen

Seit 1969 besteht die Gemeinsame Expertengruppe zu wissenschaftlichen Aspekten des Meeresumweltschutzes GESAMP (Joint Group of Experts on the Scientific Aspects of Marine Environmental Protection). Diese Einrichtung der Vereinten Nationen wird von neun Sonderorganisationen und Programmen finanziert:

  • IMO                               International Maritime Organization
  • FAO                              Food and Agriculture Organization
  • UNESCO-IOC              United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization - Intergovernmental Oceanographic Commission
  • WMO                            World Meteorological Organization
  • IAEA                              International Atomic Energy Agency
  • UN                                 United Nations
  • UNEP                            United Nations Environment Programme
  • UNIDO                          United Nations Industrial Development Organization
  • UNDP                            United Nations Development Programme

Aufgabe von GESAMP und Mitarbeit des BfR

Die Aufgabe von GESAMP ist die Bereitstellung maßgeblicher, unabhängiger und interdisziplinärer Beratung für Organisationen der Vereinten Nationen und Regierungen der Mitgliedsländer, um den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Meeresumwelt zu unterstützen. Die Arbeitsthemen, die Gründung und Besetzung von Arbeitsgruppen und die Finanzierung von Vorhaben werden von genannten neun Organisationen bestimmt ( http://gesamp.org). Die Arbeiten von GESAMP erfolgen überwiegend in wissenschaftlichen Arbeitsgruppen.

Das BfR ist seit 1993 in die Arbeiten der gemeinsamen Expertengruppe zur Bewertung chemischer Stoffe und Produkte eingebunden. Das Institut wirkte maßgeblich an der Überarbeitung der Bewertungsleitlinien für Chemikalien, die mit Schiffen befördert werden, mit: „The revised GESAMP Hazard Evaluation Procedure for chemical substances carried by ships“.

Diese Bewertungsgrundsätze entstanden gleichzeitig und abgestimmt mit der Entwicklung des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen (GHS). Die Bewertungsaspekte greifen Kriterien des GHS auf und ergänzen sie um Aspekte, die für die Bewertung von Meeresschadstoffe wichtig sind.

Aspekte zur Bewertung von Meeresschadstoffe:

  • Anreicherung in aquatischen Organismen (insbesondere Fischen)
  • Biologischer Abbau im Meer
  • Akute aquatische Toxizität bei Fischen, Algen und Krebsen
  • Chronische aquatische Toxizität bei Fischen, Algen und Krebsen
  • Akute Toxizität beim Säuger nach oraler, dermaler und inhalativer Exposition
  • Reizung beziehungsweise Ätzung von Haut und Augen
  • Sogenannte CMR-Eigenschaften: Krebserzeugende Eigenschaften, erbgutverändernde Wirkungen und Schädigungen der Fortpflanzung
  • Weitere toxische Effekte auf Organe oder Gewebe, sowie Aspirationsgefahren
  • Verhalten der Stoffen im Meer (Wasserlöslichkeit, Aufschwimmen auf der Wasseroberfläche, etc.)

Die Beurteilungen möglicher Geschmacksbeeinträchtigungen bei Speisefischen wurden inzwischen eingestellt.

Zusätzlich erarbeitet die gemeinsame Expertengruppe GESAMP Empfehlungen zu Strandsperrungen nach Havarien von Tankschiffen.

Bewertung von Gesundheits- und Umweltfragen

Nach den 1997-2001 entwickelten und 2002 veröffentlichten Leitlinien von GESAMP wurden inzwischen die Gesundheits- und Umweltgefahren von über 1000 Stoffen bewertet. Jedes Jahr kommen Aktualisierungen älterer Bewertungen oder neue Stoffbewertungen hinzu. Jährlich wird eine aktuelle Übersicht veröffentlicht.

nach oben

Cookie-Hinweis

Die BfR-Webseite verwendet nur Cookies, die notwendig sind, um die Webseite nutzerfreundlich zu gestalten. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.