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OECD-Richtlinien zur toxikologischen Prüfungen von Chemikalien
Die führende Stelle zur internationalen Abstimmung von Prüfrichtlinien zur Chemikaliensicherheit ist die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfR sind hier an Projekten zur Entwicklung von Testmethoden und Leitlinien beteiligt. Ziel ist die Entwicklung von Prüfrichtlinien und Leitlinien, die dem aktuellen Stand des Wissens und den regulatorischen Bedürfnissen entsprechen sowie den Tierschutz stärken. Inzwischen stehen für die Erkennung fast aller gesundheitsschädlichen Wirkungen von Chemikalien Prüfrichtlinien bereit, die gegebenenfalls unter besonderer Berücksichtigung von Tierschutzaspekten an den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik angepasst werden.
Die OECD Working Group of the National Coordinators of the Test Guideline Programme (WNT) steuert den Prozess der Akzeptanz von Prüfmethoden. Diese Arbeitsgruppe besteht aus ein bis zwei nominierten Vertretern aus jedem der 34 OECD-Mitgliedsstaaten. Deutschland wird dabei von je einem Nationalen Koordinator für den Bereich der menschlichen Gesundheit und den Bereich Umwelt vertreten.
Für die Erkennung möglicher gesundheitsschädlicher Wirkungen von Chemikalien stehen derzeit experimentelle toxikologische Prüfungen im Vordergrund. Toxikologische Prüfungen werden dabei mit so wenigen Tieren wie nötig, mit einer möglichst geringen Belastung der Versuchstiere oder ganz ohne Tiere durchgeführt. Noch relativ selten werden auch Bewertungsansätze mit mathematisch-theoretischen Verfahren als Prüfungsalternativen eingesetzt, die von der chemischen Struktur von Stoffen Wirkmechanismen ableiten (Struktur-Wirkungsbeziehungen). Erste Vorschriften greifen zurück auf „Wirk-Cluster“, die für die Ableitung der möglichen gesundheitsschädlichen Wirkung ähnlicher Stoffe oder Stoffe mit ähnlichen Wirkungen herangezogen werden können (sogenanntes „Read Across“).
Für die gesundheitliche Risikobewertung und die Einstufungen von Gefahren müssen folgende gesundheitsbezogene Effekte erkannt werden:
- Lebensbedrohliche Vergiftung bei einmaliger Aufnahme (akute Toxizität)
- Spezifische Zielorgantoxizität bei einmaliger Aufnahme
- Aspirationsgefahr (Schädigung des Atemtraktes nach dem Verschlucken)
- Schäden (Ätzung) oder Reizung an Haut und Augen
- Sensibilisierung (Allergieauslösung) der Haut
- krebserzeugende (carcinogene) Wirkungen
- erbgutverändernde (mutagene) Wirkungen
- fortpflanzungsgefährdende (reprotoxische) Wirkungen
- Schädigungen von Organen oder Geweben bei wiederholter Belastung
- gesundheitsschädigende Wirkungen auf Hormonsysteme („Endokrine Disruptoren“)
- Aufnahme und Verstoffwechselung (Metabolismus) von Substanzen im Körper.
Hierzu stehen derzeit folgende standardisierte und international abgestimmte OECD-Prüfrichtlinien zur Verfügung: