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Globale Harmonisierung der Chemikalienkennzeichnung: Deutsche Mitarbeit in UN und OECD

Seit den 1980er Jahren sind das BfR und seine Vorgängereinrichtungen darum bemüht, international einheitliche Kriterien für die Einstufung und global abgestimmte Kennzeichnungen zu erreichen.

Aufgrund der in den großen Industrienationen Europas, Asiens und Nordamerikas und deren Industrie vorliegenden Sachkompetenz zur toxikologischen Prüfung von Chemikalien, zur Einstufung der Gefahren nach verschiedenen Regelungssystemen und der langen Erfahrung mit bestehenden Vorschriften zur gesundheitlichen Chemikaliensicherheit lag es nahe, die bestehende gemeinsame Arbeit in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für den Aufbau eines global harmonisierten Systems für die Vereinten Nationen zu nutzen. Zwischen 1995 und 2001 wurden die toxikologisch-orientierten Bausteine des Global Harmonisierten Systems im Rahmen der OECD in einer „Task Force“ erarbeitet, die eng mit den Arbeiten zur Entwicklung von Testvorschriften zusammen arbeitete. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des BfR spielten hierbei entscheidende Rollen. Eine Reihe von Grundsatzentscheidungen zu Gestaltungselementen des GHS gingen auf direkte Gespräche zwischen dem BfR und den Zuständigen in der Umweltbehörde EPA der USA zurück, konnten entstandene Entwicklungsblockaden zwischen Europa und Nordamerika aufheben. Inzwischen ging die deutsche Federführung der Arbeiten auf die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA über. Auch in den letzten Jahren wurde die Arbeitsgruppe der OECD immer dann aktiviert, wenn Details zu gesundheitlichen Gefahren gestaltet werden mussten. Das BfR stellt weiterhin seine toxikologische Expertise für diese Arbeiten bereit.

Zur kontinuierlichen Betreuung der Entwicklung des Globally Harmonized System of Classification and Labelling (GHS) wurde unter dem Dach der Vereinten Nationen beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen im Jahr 2002 ein Sachverständigenausschuss gegründet, der zweimal jährlich tagt.

Das BfR berät die deutsche Delegation bei den Beratungen des Sachverständigenausschusses der Vereinten Nationen bei der Gestaltung der Regeln zu den toxikologischen Bereichen, den Regeln zum gesundheitlichen Verbraucherschutz und zur Abstimmung mit den Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter. Das BfR hat insbesondere auch die Verringerung und den Ersatz von Tierversuchen im Blick und verbindet die Entwicklung des GHS mit der Entwicklung toxikologischer Prüfmethoden für gefährliche Eigenschaften bei der OECD. Das BfR arbeitet eng mit der federführenden Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie dem Umweltbundesamt (UBA) und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zusammen. In vielen Fällen nehmen Expertinnen oder Experten des BfR an den Beratungen des Sachverständigenausschusses der Vereinten Nationen teil.

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