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Gesundheitliche Bewertung von Säuglingsnahrung
Das BfR berät die Bundesregierung in Fragen der Säuglingsernährung, insbesondere in Bezug auf die wissenschaftliche Basis gesetzlicher Regelungen für diätetische Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder einschließlich Kennzeichnung und Werbung (§§22 und 25 der Diätverordnung).
Säuglingsernährung umfasst zwei Phasen:
1. Ernährung ausschließlich mit Muttermilch oder ersatzweise mit Muttermilchersatzprodukten (im ersten Lebenshalbjahr)
2. Ernährung mit Muttermilch oder Muttermilchersatzprodukten ergänzt durch Beikost (frühestens ab 5. Lebensmonat, spätestens ab 7. Lebensmonat).
Das BfR ist seit 1999 Sitz der Nationalen Stillkommission (gegründet 1994), die die Bundesregierung in Fragen der Stillförderung und der Beseitigung von Stillhindernissen berät. Die Stillkommission hat Empfehlungen zum Stillen und zur Stillförderung formuliert. Empfehlungen zur Säuglingsernährung und zur Ernährung von Kleinkindern gibt das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) in Dortmund heraus.
Wenn nicht oder nicht voll gestillt wird, sollen gesunde reif geborene Säuglinge mit industriell hergestellter Säuglingsnahrung gefüttert werden (siehe auch die praktischen Ratschläge des FKE):
- Säuglingsanfangsnahrung kann Muttermilch von Geburt an ersetzen und ist wie Muttermilch, als alleiniges Lebensmittel für die ersten vier bis sechs Lebensmonate geeignet. Danach kann Säuglingsanfangsnahrung neben Beikost im ganzen ersten Lebensjahr gefüttert werden. In Deutschland und in der Europäischen Union gibt es vier Arten von Säuglingsanfangsnahrungen
- auf der Basis von Kuhmilch- oder Ziegenmilcheiweiß mit Milchzucker als einzigem Kohlenhydrat
- auf der Basis von Kuhmilch- oder Ziegenmilcheiweiß mit weiteren Kohlenhydraten neben Milchzucker
- auf der Basis von Sojabohneneiweißisolat (Achtung: die Nahrungen sind nur in Deutschland milchzuckerfrei)
- auf der Basis von teilhydrolysiertem (gespaltenem) Eiweiß (Bezeichnung HA). Diese Anfangsnahrung ist für nicht gestillte Säuglinge aus Allergikerfamilien gedacht.
- Folgenahrung kann Muttermilch frühestens ab dem 5. Lebensmonat ersetzen. Sie ist nicht geeignet für die Ernährung von Geburt an, da sie nicht an die Bedürfnisse des ganz jungen Säuglings angepasst ist. Es besteht kein zwingender Grund, von Säuglingsanfangsnahrung zu Folgenahrung zu wechseln.
- Beikost bezeichnet alle Lebensmittel, die Säuglinge im zweiten Lebenshalbjahr neben Muttermilch oder Säuglingsanfangs-/Folgenahrung essen. Beikost kann selbst zubereitet oder fertig gekauft werden. Im Handel erhältliche Beikostprodukte zählen in Deutschland zu den diätetischen Lebensmitteln und müssen die Anforderungen der "Verordnung über diätetische Lebensmittel" (Diätverordnung) erfüllen. Es empfiehlt sich, bei der Einführung von Beikost den Empfehlungen des Forschungsinstituts für Kinderernährung in Dortmund zu folgen. Eine Einschätzung des BfR, inwieweit Getreidearten wie Amaranth, Quinoa und Buchweizen für die Säuglings- und Kleinkindernährung geeignet sind, finden Sie bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung unter http://www.dge.de/wissenschaft/weitere-publikationen/fachinformationen/amaranth-quinoa-buchweizen-kinderernaehrung/
Sowohl für Säuglingsflaschennahrungen als auch für Beikostprodukte gelten besonders strenge gesetzliche Regeln in Bezug auf die Zusammensetzung, die Verwendung von Zusatzstoffen (Farb-, Geschmacks- Konservierungsstoffe sind verboten), die bakteriologischen Anforderungen und Grenzwerte für Rückstände und Schadstoffe, die in der Europäischen Union vereinheitlicht sind.
Stellungnahmen
(15)Mitteilungen
(1)Datum | Titel | Größe |
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13.06.2019 Mitteilung Nr. 022/2019 des BfR
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Phosphataufnahme: Säuglinge, Kleinkinder und Kinder können die gesundheitlichen Richtwerte überschreiten |
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