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Fachgruppe Versuchstierkunde
Entsprechend dem Artikel 4 der Europäischen Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere wird das ‘Refinement‘ von den Mitgliedstaaten besonders betont. Dies bedeutet, dass bei der Zucht, Unterbringung, Pflege und im Rahmen von Verfahren Methoden Anwendung finden sollen bzw. verbessert werden, die mögliche Schmerzen, Leiden, Ängste oder dauerhafte Schäden beim Tier ausschalten bzw. auf ein Minimum reduzieren (Refinement).
Mit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (TierSchVersV) hat das BfR zum einen die zuständigen Behörden in Angelegenheiten, die mit Alternativen zu Tierversuchen (insbesondere zum Refinement) zusammenhängen gemäß § 46 TierSchVersV und zum anderen die zuständigen Behörden und Tierschutzausschüsse in Angelegenheiten, die mit Erwerb, Zucht, Unterbringung, Pflege und Verwendung von Tieren in Tierversuchen zusammenhängen gemäß Artikel 15 a TierSchG i. V. m. § 45 TierSchVersV zu beraten.
Jährlich werden in Deutschland noch immer ca. 2,8 Millionen Versuchstiere eingesetzt. Deshalb werden eine Verminderung von Leiden und die Steigerung des Wohlbefindens bei Versuchstieren (Refinement-Maßnahmen) gefordert, um eine deutliche Verbesserung des Tierschutzes für Versuchstiere zu erreichen. Dafür sind wissenschaftliche Untersuchungen notwendig, mit denen festgestellt werden kann, welche Veränderungen der Haltungs- bzw. der Versuchsbedingungen effektiv sind, um bei den unterschiedlichen Tierarten wirklich eine Verbesserung in Bezug auf die Verminderung von Leiden und die Steigerung des Wohlbefindens zu erreichen.
Die Fachgruppe Versuchstierkunde des BfR erforscht Maßnahmen zur Belastungsreduzierung, ermittelt objektive Kriterien zur Belastungseinschätzung, trägt vorhandenes Wissen zusammen und macht den jeweils aktuellen Stand der Wissenschaft der Öffentlichkeit, den zuständigen Behörden und Tierschutzausschüssen zugänglich. Dabei arbeitet sie eng mit nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zusammen.
Sonstige Dokumente
(1)Datum | Titel | Größe |
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01.11.2024 Druckversion, Stand
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Das Organigramm des Bundesinstituts für Risikobewertung |
138.5 KB |