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Aufgabe der nationalen Referenzlaboratorien nach der Verordnung (EG) 882/2004
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ernennt nationale Referenzlaboratorien nach der Verordnung (EG) 882/2004. Die nach dieser Verordnung ernannten und am Bfr angesiedelten Referenzlaboratorien arbeiten sowohl lebensmittelchemisch/analytisch als auch molekularbiologisch und mikrobiologisch. Grundlage der Arbeit sind unterschiedliche gesetzliche Vorschriften aus dem Lebensmittelrecht, dem Futtermittelrecht sowie Gesetze und Verordnungen zu Bedarfsgegenständen.
Verlässliche Lebensmittelüberwachung in allen europäischen Staaten
Die nationalen Referenzlaboratorien haben durch die Art ihrer Aufgabe eine Wächterfunktion zur Früherkennung auftretender Risiken. Sie bilden die Grundlage für nationale und zunehmend internationale Expositionsschätzungen.
Es ist maßgebliche Aufgabe von Referenzlaboratorien Methoden zu entwickeln, zu validieren und Laborvergleichstests (Ringversuche) zur Qualitätssicherung durchzuführen. Die Einrichtung der „Nationalen Referenzlaboratorien“ gewährleistet, dass europaweit nach einheitlichen Standards gearbeitet wird. Dies ist insbesondere bei der Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln von Bedeutung, für die innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich das Prinzip des freien Warenverkehrs gilt.
Nationale Koordinierung
Die nationalen Referenzlabore fungieren außerdem als nationales Bindeglied zwischen den Gemeinschaftsreferenzlaboren der EU und den Behörden der Lebensmittelüberwachungen der Mitgliedsstaaten.
In den Referenzlaboren werden neue Untersuchungsmethoden entwickelt und validiert, mit denen gesundheitlich relevante Stoffe und Mikroorganismen in Lebensmitteln, Futtermitteln und Produkten zuverlässig und auch gerichtsfest nachgewiesen werden können. Eine hohe Leistungsfähigkeit der Methoden muss gewährleistet sein, um als Referenzmethoden angewendet zu werden.
Die Laboratorien stellen Proben mit bekannten Gehalten an zu untersuchenden Stoffen und Mikoorganismen als Referenzmaterial zur Verfügung. Diese Proben dienen der Überprüfung der angewandten Methoden in den Kontrolllaboratorien und sind damit für den Erhalt der Qualitätssicherung unerlässlich.