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Chemikaliensicherheit
Konzepte verwendet. Nach der Pflanzenschutzmittelver-
ordnung übernimmt ein Mitgliedsstaat stellvertretend für
eine Zone der EU die Bewertung eines Pflanzenschutz-
mittels für alle beantragten Anwendungen. Damit die
unterschiedlichen Modelle und Konzepte der Mitglieds-
staaten in einer harmonisierten Expositionsabschätzung
berücksichtigt werden können, erhielt die Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den Auftrag,
einen technischen Leitfaden (Guidance-Document) für
die Abschätzung der Exposition von Anwendern, Arbei-
tern, Anwohnern und Nebenstehenden zu erarbeiten.
Eine Arbeitsgruppe, in der auch Expertinnen und Exper-
ten des BfR federführend mitwirkten, beurteilte darauf-
hin alle vorhandenen Modelle hinsichtlich ihrer Qualität
und der Verfügbarkeit der zugrunde liegenden Daten.
Mit dem Leitfaden sollte das geeignetste Modell für das
jeweilige Expositionsszenario identifiziert, Grundsätze
für die Expositionsabschätzung definiert und relevante
Standardparameter festgelegt werden.
Nach einer öffentlichen Kommentierungsphase wurde
der Leitfaden im Mai 2015 durch den Ständigen Aus-
schuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel
verabschiedet. Der Ausschuss legte gleichzeitig fest,
dass das Dokument für alle Zulassungsanträge von Pflan-
zenschutzmitteln ab dem 1. Januar 2016 gilt.
Mit dem EFSA-Leitfaden treten viele grundlegende
Neuerungen in Kraft: Dazu zählt die Verwendung von
zwei neuen Expositionsmodellen. Bei dem am BfR ent-
wickelten AOEM (Agricultural Operator Exposure Model)
werden erstmals statistische Methoden genutzt, um Ein-
flussparameter für die Exposition zu identifizieren und die
Messdaten zu modellieren. Darüber hinaus werden in
dem EFSA-Leitfaden für Nebenstehende und Anwohner
weitere relevante Expositionspfade und Anwendungssze-
narien berücksichtigt. Der Leitfaden ist ein wesentlicher
Meilenstein für eine harmonisierte Risikobewertung von
Pflanzenschutzmitteln in Europa.
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Der EFSA-Leitfaden wurde veröffentlicht unter:
www.efsa.europa.eu/deDie Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland setzt eine umfangreiche Bewertung der gesundheitlichen Risiken
durch das BfR voraus.