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Chemikaliensicherheit

Konzepte verwendet. Nach der Pflanzenschutzmittelver-

ordnung übernimmt ein Mitgliedsstaat stellvertretend für

eine Zone der EU die Bewertung eines Pflanzenschutz-

mittels für alle beantragten Anwendungen. Damit die

unterschiedlichen Modelle und Konzepte der Mitglieds-

staaten in einer harmonisierten Expositionsabschätzung

berücksichtigt werden können, erhielt die Europäische

Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den Auftrag,

einen technischen Leitfaden (Guidance-Document) für

die Abschätzung der Exposition von Anwendern, Arbei-

tern, Anwohnern und Nebenstehenden zu erarbeiten.

Eine Arbeitsgruppe, in der auch Expertinnen und Exper-

ten des BfR federführend mitwirkten, beurteilte darauf-

hin alle vorhandenen Modelle hinsichtlich ihrer Qualität

und der Verfügbarkeit der zugrunde liegenden Daten.

Mit dem Leitfaden sollte das geeignetste Modell für das

jeweilige Expositionsszenario identifiziert, Grundsätze

für die Expositionsabschätzung definiert und relevante

Standardparameter festgelegt werden.

Nach einer öffentlichen Kommentierungsphase wurde

der Leitfaden im Mai 2015 durch den Ständigen Aus-

schuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

verabschiedet. Der Ausschuss legte gleichzeitig fest,

dass das Dokument für alle Zulassungsanträge von Pflan-

zenschutzmitteln ab dem 1. Januar 2016 gilt.

Mit dem EFSA-Leitfaden treten viele grundlegende

Neuerungen in Kraft: Dazu zählt die Verwendung von

zwei neuen Expositionsmodellen. Bei dem am BfR ent-

wickelten AOEM (Agricultural Operator Exposure Model)

werden erstmals statistische Methoden genutzt, um Ein-

flussparameter für die Exposition zu identifizieren und die

Messdaten zu modellieren. Darüber hinaus werden in

dem EFSA-Leitfaden für Nebenstehende und Anwohner

weitere relevante Expositionspfade und Anwendungssze-

narien berücksichtigt. Der Leitfaden ist ein wesentlicher

Meilenstein für eine harmonisierte Risikobewertung von

Pflanzenschutzmitteln in Europa.

i

Der EFSA-Leitfaden wurde veröffentlicht unter:

www.efsa.europa.eu/de

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland setzt eine umfangreiche Bewertung der gesundheitlichen Risiken

durch das BfR voraus.