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BfR
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Jahresbericht 2015
66
Tattoo-Entfernung durch LASER-Behandlung:
Freisetzung von Benzol und Blausäure
Tätowierungen bestehen zum großen Teil aus weitgehend
unlöslichen Pigmenten, die in der unteren Hautschicht
(Dermis) dauerhaft eingelagert werden. Diese können
aus anorganischen Stoffen wie bunten Chrom- oder
Eisenoxiden, schwarzen Rußen oder weißem Titandioxid
bestehen. Neuere, besonders farbintensive Tätowierun-
gen bestehen jedoch meist aus organischen Pigmenten
unterschiedlicher Farbnuancen. Die Risikobewertung
der Inhaltsstoffe von Tätowiermitteln ist eine besondere
Herausforderung, da diese im Gegensatz zu kosmeti-
schen Mitteln nicht oberflächlich aufgetragen werden,
sondern in die Haut und damit in den Körper eindringen.
Produktsicherheit ist eine wichtige Aufgabe des Verbraucherschutzes. Dabei geht es um Fragen wie: Können
Spielzeug oder Kosmetika die Gesundheit gefährden? Die Abteilung Chemikalien- und Produktsicherheit unter-
sucht dabei nicht nur die verwendeten Substanzen, sondern auch ihre Freisetzung. Denn ob ein gesundheit-
liches Risiko bei den verschiedenen Produkten besteht, hängt in erster Linie davon ab, wie Verbraucherinnen
und Verbraucher mit den enthaltenen Inhaltsstoffen in Kontakt kommen. In der Abteilung angesiedelt sind die
BfR-Kommissionen für Bedarfsgegenstände und für Kosmetische Mittel sowie das Nationale Referenzlabor für
Stoffe, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Produktsicherheit
Die LASER-Entfernung von Tätowierungen ist eine bis-
her unzureichend erforschte Gefahrenquelle – parallel
zur Beliebtheit von Tätowierungen steigt auch die Zahl
derer, die sich diese wieder entfernen lassen möchten.
Meist kommen LASER mit Lichtpulsen im Nano- oder
Picosekundenbereich zum Einsatz. Die Lichtpulse wer-
den wellenlängenabhängig von dem Pigment absorbiert
und führen zu einer hitzebedingten Spaltung. Durch die
Bildung von Gasen entstehen Hohlräume, was zu einer
Lichtbrechung führt. Ein Phänomen, das durch die Weiß-
färbung der Haut – das sogenannte Whitening – für eini-
ge Minuten sichtbar ist. Ein unsachgemäßer Umgang mit
dem LASER kann zu Narbenbildung, Pigmentierungsstö-
rungen sowie zu Augenschädigung führen. Erfahrungs-
gemäß ist eine vollständige Entfernung insbesondere bei
weißen, gelben und roten bzw. orangefarbenen Tätowie-
rungen oft nicht möglich. Eine weitere unangenehme Be-
gleiterscheinung besteht zudem darin, dass helle Täto-
wierungen stark abdunkeln können. In der Fachliteratur
finden sich darüber hinaus Berichte, die die Ausbildung
von Allergien nach solchen LASER-Entfernungen be-
schreiben.
Neben diesen ästhetischen Problemen kann es auch zur
Zersetzung vor allem organischer Pigmente kommen. Die
kurzzeitige Erhitzung eines Pigmentpartikels auf mehre-
re Hundert Grad Celsius führt zu einer Zersprengung in
kleinere Partikel und zum Bruch chemischer Bindungen.
Für einige rote und gelbe Azo-Pigmente sowie für ein vio-
lettes Chinacridon-Pigment wurde bereits vor Längerem
gezeigt, dass krebserregende primäre aromatische Ami-
ne abgespalten werden. Wissenschaftlerinnen und Wis-
senschaftler des BfR wiesen nun erstmals nach, dass das
derzeit einzige Blaupigment in Tätowiermitteln – Kupfer-
Bei der Laserentfernung von Tätowierungen kommt es
zu einer Hitze-induzierten Entstehung von Gasen in der
Haut – sichtbar als sogenannter „Whitening“-Effekt.