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BfR

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Jahresbericht 2015

66

Tattoo-Entfernung durch LASER-Behandlung:

Freisetzung von Benzol und Blausäure

Tätowierungen bestehen zum großen Teil aus weitgehend

unlöslichen Pigmenten, die in der unteren Hautschicht

(Dermis) dauerhaft eingelagert werden. Diese können

aus anorganischen Stoffen wie bunten Chrom- oder

Eisenoxiden, schwarzen Rußen oder weißem Titandioxid

bestehen. Neuere, besonders farbintensive Tätowierun-

gen bestehen jedoch meist aus organischen Pigmenten

unterschiedlicher Farbnuancen. Die Risikobewertung

der Inhaltsstoffe von Tätowiermitteln ist eine besondere

Herausforderung, da diese im Gegensatz zu kosmeti-

schen Mitteln nicht oberflächlich aufgetragen werden,

sondern in die Haut und damit in den Körper eindringen.

Produktsicherheit ist eine wichtige Aufgabe des Verbraucherschutzes. Dabei geht es um Fragen wie: Können

Spielzeug oder Kosmetika die Gesundheit gefährden? Die Abteilung Chemikalien- und Produktsicherheit unter-

sucht dabei nicht nur die verwendeten Substanzen, sondern auch ihre Freisetzung. Denn ob ein gesundheit-

liches Risiko bei den verschiedenen Produkten besteht, hängt in erster Linie davon ab, wie Verbraucherinnen

und Verbraucher mit den enthaltenen Inhaltsstoffen in Kontakt kommen. In der Abteilung angesiedelt sind die

BfR-Kommissionen für Bedarfsgegenstände und für Kosmetische Mittel sowie das Nationale Referenzlabor für

Stoffe, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

Produktsicherheit

Die LASER-Entfernung von Tätowierungen ist eine bis-

her unzureichend erforschte Gefahrenquelle – parallel

zur Beliebtheit von Tätowierungen steigt auch die Zahl

derer, die sich diese wieder entfernen lassen möchten.

Meist kommen LASER mit Lichtpulsen im Nano- oder

Picosekundenbereich zum Einsatz. Die Lichtpulse wer-

den wellenlängenabhängig von dem Pigment absorbiert

und führen zu einer hitzebedingten Spaltung. Durch die

Bildung von Gasen entstehen Hohlräume, was zu einer

Lichtbrechung führt. Ein Phänomen, das durch die Weiß-

färbung der Haut – das sogenannte Whitening – für eini-

ge Minuten sichtbar ist. Ein unsachgemäßer Umgang mit

dem LASER kann zu Narbenbildung, Pigmentierungsstö-

rungen sowie zu Augenschädigung führen. Erfahrungs-

gemäß ist eine vollständige Entfernung insbesondere bei

weißen, gelben und roten bzw. orangefarbenen Tätowie-

rungen oft nicht möglich. Eine weitere unangenehme Be-

gleiterscheinung besteht zudem darin, dass helle Täto-

wierungen stark abdunkeln können. In der Fachliteratur

finden sich darüber hinaus Berichte, die die Ausbildung

von Allergien nach solchen LASER-Entfernungen be-

schreiben.

Neben diesen ästhetischen Problemen kann es auch zur

Zersetzung vor allem organischer Pigmente kommen. Die

kurzzeitige Erhitzung eines Pigmentpartikels auf mehre-

re Hundert Grad Celsius führt zu einer Zersprengung in

kleinere Partikel und zum Bruch chemischer Bindungen.

Für einige rote und gelbe Azo-Pigmente sowie für ein vio-

lettes Chinacridon-Pigment wurde bereits vor Längerem

gezeigt, dass krebserregende primäre aromatische Ami-

ne abgespalten werden. Wissenschaftlerinnen und Wis-

senschaftler des BfR wiesen nun erstmals nach, dass das

derzeit einzige Blaupigment in Tätowiermitteln – Kupfer-

Bei der Laserentfernung von Tätowierungen kommt es

zu einer Hitze-induzierten Entstehung von Gasen in der

Haut – sichtbar als sogenannter „Whitening“-Effekt.