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Abteilung Experimentelle Toxikologie und ZEBET
Der Schutz von Versuchstieren nach dem 3R-Prinzip ist bereits mit der Gründung des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) 2002 und der Schaffung der Zentralstelle zur Erfassung und Beurteilung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) integraler Bestandteil der wissenschaftlichen Arbeit des BfR.
Durch die Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 wurde das BfR mit weiteren Aufgaben im Bereich des Versuchstierschutzes betraut. Der Zuwachs an Anforderungen führte 2015 zur Eröffnung des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) am BfR, in das die ZEBET integriert wurde.
Das BfR nimmt folgende neue Aufgaben wahr:
- Veröffentlichung der Nichttechnischen Projektzusammenfassung gemäß § 8 (6) TierSchG i. V. m. § 41 TierSchVersV;
- Beratung der zuständigen Behörden und der Tierschutzausschüsse in Angelegenheiten, die mit Erwerb, Zucht, Unterbringung, Pflege und Verwendung von Tieren in Tierversuchen zusammenhängen gemäß Artikel 15 a TierSchG i. V. m. § 45 TierSchVersV;
- Beratung der zuständigen Behörden in Angelegenheiten, die mit Alternativen zu Tierversuchen zusammenhängen gemäß § 46 TierSchVersV;
- Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zu Fragen der regulatorischen Relevanz und Eignung der zur Validierung vorgeschlagenen Alternativmethoden gemäß § 16 g (2) TierSchG.
Zur Sicherstellung der Erfüllung dieser neuen Aufgaben und Verbesserung ihrer wissenschaftlichen Aufgaben in der Politikberatung entwickelt und validiert die Abteilung Alternativmethoden zum Tierversuch nach dem 3R-Prinzip neue moderne molekular-toxikologische Methoden und Bewertungsstrategien mit dem Ziel, Tierversuche nicht nur bei Zulassungsverfahren, sondern auch in der Grundlagenforschung zu ersetzen oder zumindest zu minimieren.
Im Rahmen des 3R-Konzeptes soll vor allem der Bereich ‘Refinement‘ vorangebracht werden. Tierschutz und Versuchstierkunde sind daher weitere Schwerpunkte der Abteilung. Darüber hinaus obliegt der Abteilung die Deckung des speziellen Informationsbedarfs zu Alternativmethoden in der Toxikologie und Grundlagenforschung.
Die Abteilung gewährleistet außerdem die deutsche Mitarbeit bei gesundheitlichen Themen im Rahmen von internationalen Übereinkommen und Programmen zur Chemikaliensicherheit. Es werden deshalb Forschungsarbeiten zu toxikodynamischen und -kinetischen Aspekten für die Risikobewertung durchgeführt.
Durch die gemeinsame Berufung einer W3-Professur des BfR zusammen mit der Charité-Universitätsmedizin Berlin wird darüber hinaus nicht nur das 3R-Konzept verstärkt an die Universitäten getragen und in die Grundlagenforschung eingebracht, sondern auch entsprechende Forschung auf Ebene der experimentellen Toxikologie intensiviert.
Die Abteilung „Experimentelle Toxikologie und ZEBET“ gliedert sich in sechs Organisationseinheiten:
- 9 DZ: Deutsches Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R)
- Fachgruppe 91: Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET)
- Fachgruppe 92: Versuchstierkunde
- Fachgruppe 93: Toxikologische Bewertungsstrategien
- Fachgruppe 94: Tierschutz und Wissenstransfer
- Fachgruppe 95: Tierhaltung, Aquakultur und Referenzmaterial
Sonstige Dokumente
(1)Datum | Titel | Größe |
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01.11.2024 Druckversion, Stand
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Das Organigramm des Bundesinstituts für Risikobewertung |
138.5 KB |