BfR
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Jahresbericht 2014
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BfR-Datenbank zu Tierversuchsvorhaben
in Deutschland
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzge-
setzes hat Deutschland 2013 die Ziele der Europäischen
Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaft-
liche Zwecke verwendeten Tiere umgesetzt. Zu den be-
sonderen Zielen der neuen Gesetzgebung gehört seither
die Veröffentlichung von Informationen über alle Projekte,
bei denen Versuchstiere verwendet werden – in Form von
sogenannten „Nichttechnischen Projektzusammenfas-
sungen“.
Dem BfR wurde in diesem Zusammenhang die Aufgabe
übertragen, diese allgemein verständlichen Projektzu-
sammenfassungen von genehmigten Tierversuchsvorha-
ben in Deutschland im Internet zu veröffentlichen. Zur Er-
füllung dieser Aufgabe hat das BfR in enger Kooperation
mit den Behörden der Länder, die für die Genehmigung
von Tierversuchsvorhaben zuständig sind, die Datenbank
„AnimalTestInfo“ entwickelt und im Dezember 2014 im
Internet
) veröffentlicht. Es ist die
erste webbasierte Datenbanklösung zur Veröffentlichung
von Projektzusammenfassungen über Tierversuche in
Europa. AnimalTestInfo enthält Informationen zu allen ge-
nehmigten Tierversuchsvorhaben von wissenschaftlichen
Forschungsinstituten der Universitäten, der Industrie und
des Bundes in Deutschland.
Am BfR erforscht und bewertet die Abteilung Experimentelle Toxikologie und ZEBET verschiedene Alternativ-
und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch nach dem 3R-Prinzip. Sie erstellt neue toxikologische Bewer-
tungsstrategien und widmet sich innovativen online-basierten Technologien zur Suche und Bewertung von
international entwickelten Ersatz- und Ergänzungsmethoden. Zur Reduzierung der Versuchstierzahlen
erarbeitet die Abteilung ebenfalls neue Konzepte. Durch das neue Tierschutzgesetz ist das BfR verpflichtet,
sich mit der Reduzierung von Schmerzen und Leiden von Versuchstieren zu befassen. Aus diesem Grund
ist in der Abteilung die experimentelle Tierhaltung integriert, die auf eine große versuchstierkundliche Fach-
kompetenz zurückgreifen kann.
Alternativmethoden zu
Tierversuchen
Die Projektzusammenfassungen werden grundsätzlich
von den Antragstellern erstellt und gemeinsam mit den
jeweiligen Genehmigungsanträgen an die zuständige
Behörde geschickt. Wird die Durchführung des Tier-
versuches erlaubt, übermittelt die Behörde innerhalb
von drei Monaten die anonymisierte Projektzusammen-
fassung an das BfR. Das BfR veröffentlicht die Daten
anschließend innerhalb von zwölf Monaten. Die Projekt-
zusammenfassungen dürfen keine Eigentumsrechte ver-
letzen oder einrichtungs- oder personenbezogene Daten
enthalten. Für die Einhaltung dieser Vorgaben sind die
Antragsteller verantwortlich.
Die Projektzusammenfassungen informieren darüber,
welchem gesetzlich möglichen Zweck die Tierversuche
dienen, welcher Nutzen erwartet wird und mit welchen
Schäden bei den eingesetzten Tieren zu rechnen ist. In
den Zusammenfassungen werden zudem die geplante
Anzahl und die Art der vorgesehenen Tiere (Mäuse, Rat-
ten usw.) angegeben. Auch Informationen dazu, welche
Maßnahmen getroffen wurden, um die Verwendung von
Tieren im Voraus zu vermeiden, ihre Zahl im Versuch zu
vermindern oder ihr Wohlergehen zu verbessern, sind
enthalten. Den zu erwartenden Nutzen des Versuchsvor-
habens erklären Antragsteller anhand folgender Fragen:
Welche wissenschaftliche Fragestellung soll beantwortet
werden? Welcher wissenschaftliche Fortschritt wird ge-
fördert? Was kommt Menschen oder Tieren durch das
Projekt zugute?