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Internationale Maßnahmen zur Chemikaliensicherheit

Chemikaliensicherheit ist eine globale Herausforderung. Die chemische Industrie ist einer der großen Wirtschaftssektoren weltweit. Noch vor wenigen Jahrzehnten wurden chemische Stoffe und Mischungen, Vorprodukte für die Kunststoffindustrie und andere Massenprodukte aus Europa und den USA in andere Erdteile transportiert. Heute werden diese Produkte zunehmend in Asien, vor allem in China und Japan, aber auch in den Förderländern von Erdöl hergestellt. Die Ansprüche an die Chemikaliensicherheit unterscheiden sich zwar im Detail und im Sicherheitsniveau, betreffen aber die gleichen Themen.

Zur gesundheitlichen Risikobewertung gehören neben der Expositionsbetrachtung vor allem die Bewertung der toxikologischen Eigenschaften (Gefahren) der Stoffe und Mischungen. Zum Risikomanagement gehören vor allem die Einstufung der gefährlichen Eigenschaften und die Kennzeichnung der Verpackungen (Behälter). Ist die Sicherheit nicht ausreichend durch Kennzeichnungen und Verpackungen zu gewährleisten, werden Beschränkungen notwendig.

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Das Bundesinstitut für Risikobewertung

Entwicklung toxikologischer Prüfverfahren für die Gefahrenbewertung

Der erste Schritt bei der Bewertung gesundheitlicher Gefahren ist die toxikologische Prüfung. Um angesichts der vielen Vorschriften zur Chemikaliensicherheit in der Welt mehr Tests als zuverlässige Information nutzen zu können, keine Gesundheitsgefahren mehrmals untersuchen zu müssen und letztlich auch um Tierversuche in der Toxikologie zu reduzieren, werden weltweite Standards für zuverlässige und aussagekräftige, international anerkannte Testverfahren entwickelt. Das BfR stellt hierbei den nationalen Koordinator sowohl für die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD als auch für die europäische Abstimmung.

Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe und Mischungen sowie Beschränkungen der Abgabe an die Öffentlichkeit

In Anbetracht des weltweiten Chemiehandels und der Standardisierung der Testverfahren ist eine globale Harmonisierung der Gefahrenkennzeichnung chemischer Stoffe und Mischungen notwendig. Entsprechende Leitlinien wurden von den Vereinten Nationen entwickelt und inzwischen auch in eine neue europäische Verordnung eingeführt, die diese Leitlinien stufenweise bis 2017 vollständig verpflichtend für alle Anwendungsbereiche einschließlich der Pflanzenschutzmittel, Biozide und Waschmittel einführt. Hieraus abgeleitet ergeben sich auch Abgabebeschränkungen für Produkte. Das BfR begleitet die Umsetzung dieser Leitlinien und Vorschriften bis zum Informationsaustausch zu den Vollzugserfahrungen im Bund-Länder-Arbeitskreis.

Bewertungen von Chemikalien durch internationale Organisationen

Es ist kaum sinnvoll und nicht wirtschaftlich, Risikobewertungen zu Chemikalien, die überall in der Welt in großen Mengen hergestellt werden, in allen Ländern oder Regionen jeweils getrennt zu erstellen. Die großen Industrienationen, allen voran die europäischen und nordamerikanischen Länder sowie Japan und Korea, beschlossen daher eine Zusammenarbeit innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD. Das BfR ist für dieses Programm nicht nur für die Gesundheitsaspekte zuständig, sondern ist gleichzeitig nationaler Kontaktpunkt dieses Programms.

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