Sie befinden sich hier:

Fragen und Antworten zu Alcopops

FAQ vom 13. April 2004

Alkoholische Getränke mit Zusatz von Limonaden oder Fruchtsäften, sogenannte „Alcopops“, erobern den Markt. Ihr fruchtig-frisches Aroma, ihre Aufmachung und die Art wie sie beworben werden, locken vor allem Jugendliche zum Kauf. Durch den süßen Geschmack wird der Alkoholgehalt kaum wahrgenommen. Das fördert den frühzeitigen Einstieg in den Alkoholkonsum und auch den Missbrauch. Regelmäßige Alkoholaufnahme kann zur Abhängigkeit führen. Ethanol wirkt fruchtschädigend, erbgutschädigend und ist als „Krebs erregend für den Menschen“ eingestuft. Das Bundesinstitut für Risikobewertung spricht sich deshalb für Warnhinweise auf alkoholischen Getränken aus. Auf alkoholischen Mischgetränken sollten die Hersteller darüber hinaus auf dem Etikett deutlich sichtbar das Mindestalter aufdrucken, ab dem Kauf und Verzehr des Getränks nach dem Jugendschutzgesetz erlaubt sind (18 Jahre bei spirituosenhaltigen Mischgetränken, 16 Jahre bei anderen alkoholischen Mischgetränken). Im Folgenden hat das BfR Fragen, die dem Institut im Zusammenhang mit Alcopops gestellt wurden, beantwortet. Ausführliche Informationen zu alkoholhaltigen Mischgetränken sowie zu Energydrinks finden Sie auf der Homepage des BfR unter www.bfr.bund.de, Menupunkt „Lebensmittel/Funktionelle Lebensmittel“.

nach oben

Fragen und Antworten

alle aufklappen

Stellungnahmen

 (1)
Datum Titel Größe
19.08.2003
Stellungnahme des BfR
Alkoholhaltige Mischgetränke mit Koffein und koffeinhaltigen Zutaten 38.0 KB
PDF-Datei

nach oben

Fragen und Antworten

 (1)
Datum Titel Größe
13.04.2004
FAQ
Ausgewählte Fragen und Antworten zu „Alcopops“ 86.9 KB
PDF-Datei

nach oben

Cookie-Hinweis

Die BfR-Webseite verwendet nur Cookies, die notwendig sind, um die Webseite nutzerfreundlich zu gestalten. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.