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Einteilung von Biozid-Produkten
Biozid-Produkte werden nach ihrem Anwendungszweck in vier Hauptgruppen gemäß Anhang V der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 unterteilt (Desinfektionsmittel, Schutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel sowie sonstige Biozid-Produkte).
Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel
Desinfektionsmittel werden im privaten, öffentlichen und industriellen Bereich zur Desinfektion von Luft, Wasser (z. B. Schwimmbad, Aquarien, Badewasser), von Oberflächen, Stoffen, Einrichtungsgegenständen und Möbeln eingesetzt.
Für den Lebens- und Futtermittelbereich werden sie z. B. zur Desinfektion von Einrichtungsgegenständen, Behältern, Besteck und Geschirr, Oberflächen und Leitungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung, Beförderung, Lagerung oder dem Verzehr von Lebens- oder Futtermitteln oder Getränken (einschließlich Trinkwasser) für Menschen und Tiere Verwendung finden, eingesetzt.
Weit verbreitete biozide Wirkstoffe in Desinfektionsmitteln sind Isopropanol, N-Propanol, Ethanol und quartäre (lat. quaternarius = aus je vieren bestehend) Ammoniumverbindungen.
Resistenzen und Hautschädigungen durch unsachgemäße Anwendung von Desinfektionsmitteln
Desinfektionsmittel müssen immer entsprechend den Angaben in der Gebrauchsanleitung verwendet werden. Unsachgemäße Anwendung kann zur Bildung von Resistenzen bei den zu bekämpfenden Schadorganismen führen. Die Desinfektionsmittel sind in diesem Fall wenig oder gar nicht mehr wirksam.
Die gewohnheitsmäßige Anwendung von Desinfektionsmitteln im Privatbereich kann auch zu Schädigungen der Haut führen.
Produktarten in der Hauptgruppe 1 „Desinfektionsmittel“ der Biozid-Produkte
Produktart 1: Menschliche Hygiene
Produktart 2: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind
Produktart 3: Hygiene im Veterinärbereich
Produktart 4: Lebens- und Futtermittelbereich
Produktart 5: Trinkwasser
Diese Produktarten umfassen keine Reinigungsmittel, bei denen eine biozide Wirkung nicht beabsichtigt ist; dies gilt auch für Waschflüssigkeiten, Waschpulver und ähnliche Produkte.
Diese Produktarten dienen dem Schutz von Erzeugnissen und Produkten gegen Schadorganismen.
Sofern nicht anders angegeben, umfassen diese Produktarten nur Produkte zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen.
Produktarten in der Hauptgruppe 2 „Schutzmittel“ der Biozid-Produkte
Produktart 6: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung
Produktart 7: Beschichtungsschutzmittel
Produktart 8: Holzschutzmittel
Produktart 9: Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien
Produktart 10: Schutzmittel für Baumaterialien
Produktart 11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen
Produktart 12: Schleimbekämpfungsmittel
Produktart 13: Schutzmittel für Bearbeitungs- und Schneideflüssigkeiten
Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel
Diese Produktarten dienen der Bekämpfung und Abwehr von Schadorganismen und Lästlingen (Mäuse, Ratten und andere Nagetiere, Insekten, Gliedertiere, Würmer, etc).
Infektionsschutzgesetz
Bislang sind Schädlingsbekämpfungsmittel im Infektionsschutzgesetz - zusätzlich zur Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - geregelt. Darin ist festgelegt, dass im Rahmen der amtlichen Schädlingsbekämpfung nach §18 Infektionsschutzgesetz nur Mittel eingesetzt werden dürfen, die vom BfR (bis 31.10.2002 BgVV) und vom Umweltbundesamt geprüft wurden und in der Liste der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen amtlich bekannt gemacht wurden.
Produktarten in der Hauptgruppe 3 „Schädlingsbekämpfungsmittel“ der Biozid-Produkte
Produktart 14: Rodentizide
Produktart 15: Avizide
Produktart 16: Bekämpfungsmittel gegen Mollusken und Würmer und Produkte gegen andere Wirbellose
Produktart 17: Fischbekämpfungsmittel
Produktart 18: Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden
Produktart 19: Repellentien und Lockmittel
Produktart 20: Produkte gegen sonstige Wirbeltiere
Die Zulassung und der Einsatz von Bekämpfungsmitteln gegen Vögel (Produktart 15) und Fische (Produktart 17) sind in Deutschland aus Tierschutzgründen nicht vorgesehen.
Hauptgruppe 4: Sonstige Biozid-Produkte
Produktarten in der Hauptgruppe 4 „Sonstige Biozidprodukte“
Produktart 21: Antifouling-Produkte
Produktart 22: Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Taxidermie
Stellungnahmen
(1)Datum | Titel | Größe |
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08.05.2006 Stellungnahme Nr. 030/2006 des BfR
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Triclosan nur im ärztlichen Bereich anwenden, um Resistenzbildungen vorzubeugen |
120.3 KB |
Mitteilungen
(2)Datum | Titel | Größe |
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28.11.2022 Mitteilung Nr. 035/2022 des BfR
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„Spot-on“-Produkte: Parasitenmittel für Hunde nicht bei Katzen anwenden |
36.0 KB |
28.05.2020 Mitteilung Nr. 024/2020 des BfR
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SARS-CoV-2 Pandemie: Einsatz von Desinfektionsmitteln im Privathaushalt, in der Lebensmittelproduktion und im Lebensmitteleinzelhandel |
128.4 KB |
Publikationen - Broschüren
(1)Datum | Titel | Größe |
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01.03.2005 |
Gesünder Wohnen - aber wie? Praktische Tipps für den Alltag |
1.6 MB |
Publikationen - BfR-Wissenschaft
(1)Datum | Titel | Größe |
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22.12.2008 BfR-Wissenschaft 08/2008
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Humanexposition bei Holzschutzmitteln |
656.1 KB |
Sonstige Dokumente
(1)Datum | Titel | Größe |
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21.10.2002 Stand;
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Informationen zu Sulfuryldifluorid |
24.5 KB |