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Einteilung von Biozid-Produkten

Biozid-Produkte werden nach ihrem Anwendungszweck in vier Hauptgruppen gemäß Anhang V der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 unterteilt (Desinfektionsmittel, Schutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel sowie sonstige Biozid-Produkte).

  1. Desinfektionsmittel
  2. Schutzmittel
  3. Schädlingsbekämpfungsmittel
  4. Sonstige Biozid-Produkte

Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel

Desinfektionsmittel werden im privaten, öffentlichen und industriellen Bereich zur Desinfektion von Luft, Wasser (z. B. Schwimmbad, Aquarien, Badewasser), von Oberflächen, Stoffen, Einrichtungsgegenständen und Möbeln eingesetzt.

Für den Lebens- und Futtermittelbereich werden sie z. B. zur Desinfektion von Einrichtungsgegenständen, Behältern, Besteck und Geschirr, Oberflächen und Leitungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung, Beförderung, Lagerung oder dem Verzehr von Lebens- oder Futtermitteln oder Getränken (einschließlich Trinkwasser) für Menschen und Tiere Verwendung finden, eingesetzt.

Weit verbreitete biozide Wirkstoffe in Desinfektionsmitteln sind Isopropanol, N-Propanol, Ethanol und quartäre (lat. quaternarius = aus je vieren bestehend) Ammoniumverbindungen.

Resistenzen und Hautschädigungen durch unsachgemäße Anwendung von Desinfektionsmitteln

Desinfektionsmittel müssen immer entsprechend den Angaben in der Gebrauchsanleitung verwendet werden. Unsachgemäße Anwendung kann zur Bildung von Resistenzen bei den zu bekämpfenden Schadorganismen führen. Die Desinfektionsmittel sind in diesem Fall wenig oder gar nicht mehr wirksam.

Die gewohnheitsmäßige Anwendung von Desinfektionsmitteln im Privatbereich kann auch zu Schädigungen der Haut führen.

Produktarten in der Hauptgruppe 1 „Desinfektionsmittel“ der Biozid-Produkte

Produktart 1:   Menschliche Hygiene

Produktart 2:   Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind

Produktart 3:   Hygiene im Veterinärbereich

Produktart 4:   Lebens- und Futtermittelbereich

Produktart 5:   Trinkwasser

Diese Produktarten umfassen keine Reinigungsmittel, bei denen eine biozide Wirkung nicht beabsichtigt ist; dies gilt auch für Waschflüssigkeiten, Waschpulver und ähnliche Produkte.

Hauptgruppe 2: Schutzmittel

Diese Produktarten dienen dem Schutz von Erzeugnissen und Produkten gegen Schadorganismen.

Sofern nicht anders angegeben, umfassen diese Produktarten nur Produkte zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen.

Produktarten in der Hauptgruppe 2 „Schutzmittel“ der Biozid-Produkte

Produktart 6: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung

Produktart 7: Beschichtungsschutzmittel

Produktart 8: Holzschutzmittel

Produktart 9: Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien

Produktart 10: Schutzmittel für Baumaterialien

Produktart 11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen

Produktart 12: Schleimbekämpfungsmittel

Produktart 13: Schutzmittel für Bearbeitungs- und Schneideflüssigkeiten

Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel

Diese Produktarten dienen der Bekämpfung und Abwehr von Schadorganismen und Lästlingen (Mäuse, Ratten und andere Nagetiere, Insekten, Gliedertiere, Würmer, etc).

Infektionsschutzgesetz

Bislang sind Schädlingsbekämpfungsmittel im Infektionsschutzgesetz - zusätzlich zur Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - geregelt. Darin ist festgelegt, dass im Rahmen der amtlichen Schädlingsbekämpfung nach §18 Infektionsschutzgesetz nur Mittel eingesetzt werden dürfen, die vom BfR (bis 31.10.2002 BgVV) und vom Umweltbundesamt geprüft wurden und in der Liste der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen amtlich bekannt gemacht wurden.

Produktarten in der Hauptgruppe 3 „Schädlingsbekämpfungsmittel“ der Biozid-Produkte

Produktart 14: Rodentizide

Produktart 15: Avizide

Produktart 16: Bekämpfungsmittel gegen Mollusken und Würmer und Produkte gegen andere Wirbellose

Produktart 17: Fischbekämpfungsmittel

Produktart 18: Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden

Produktart 19: Repellentien und Lockmittel

Produktart 20: Produkte gegen sonstige Wirbeltiere

Die Zulassung und der Einsatz von Bekämpfungsmitteln gegen Vögel (Produktart 15) und Fische (Produktart 17) sind in Deutschland aus Tierschutzgründen nicht vorgesehen.

Hauptgruppe 4: Sonstige Biozid-Produkte

Produktarten in der Hauptgruppe 4 „Sonstige Biozidprodukte“

Produktart 21: Antifouling-Produkte

Produktart 22: Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Taxidermie

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Stellungnahmen

 (1)
Datum Titel Größe
08.05.2006
Stellungnahme Nr. 030/2006 des BfR
Triclosan nur im ärztlichen Bereich anwenden, um Resistenzbildungen vorzubeugen 120.3 KB
PDF-Datei

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Publikationen - Broschüren

 (1)
Datum Titel Größe
01.03.2005
Gesünder Wohnen - aber wie? Praktische Tipps für den Alltag 1.6 MB
PDF-Datei

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Publikationen - BfR-Wissenschaft

 (1)
Datum Titel Größe
22.12.2008
BfR-Wissenschaft 08/2008
Humanexposition bei Holzschutzmitteln 656.1 KB
PDF-Datei

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Sonstige Dokumente

 (1)
Datum Titel Größe
21.10.2002
Stand;
Informationen zu Sulfuryldifluorid 24.5 KB
PDF-Datei

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Schlagworte

 (2)

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