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Bewertung von tierischen Stoffen, die in Lebensmitteln vorkommen
Unter dem Begriff „tierische Stoffe“ wird eine Vielzahl von unterschiedlichsten Stoffen zusammengefasst, die nur eine Gemeinsamkeit haben – sie sind tierischen Ursprungs.
Beispiele für tierische Stoffe, die in Lebensmitteln vorkommen bzw. verwendet werden, sind
- Gelatine - wird aus dem Bindegewebe, wie Haut und Knochen, von Tieren gewonnen
- Karminrot - wird aus den Weibchen der Scharlach-Schildlaus gewonnen und als Farbstoff (E 120) verwendet
- Bienenwachs - Trenn- und Überzugsmittel E 901, Bienensekret.
Tierische Stoffe werden in der Lebensmittelindustrie eingesetzt:
- als Zutat (z. B. Verdickungsmittel),
- als Zusatzstoff (z. B. Farbstoffe)
Tierische Stoffe werden auch in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet und dort mit besonderen Eigenschaften ausgelobt. Ein Beispiel dafür ist Chitosan, das aus Chitin gewonnen und wegen seiner fettbindenden Eigenschaften vermarktet wird.
Werden tierische Stoffe Lebensmitteln zugesetzt, müssen sie den geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen genügen. Das BfR bewertet in bestimmten Fällen, ob sich durch eine Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln oder zur Anreicherung von Lebensmitteln mit tierischen Stoffen Risiken für die Gesundheit der Verbraucher ergeben.
Stellungnahmen
(4)Datum | Titel | Größe |
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07.12.2018 Aktualisierte Stellungnahme Nr. 040/2018 des BfR
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Risikobewertung von Chondroitinsulfat in Nahrungsergänzungsmitteln |
261.4 KB |
14.08.2009 Stellungnahme Nr. 004/2010 des BfR
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Glucosaminhaltige Nahrungsergänzungsmittel können ein Gesundheitsrisiko für Patienten darstellen, die Cumarin-Antikoagulantien als Blutgerinnungshemmer einnehmen |
182.1 KB |
20.11.2008 Aktualisierte Stellungnahme Nr. 002/2009 des BfR
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Einschätzung von Propolis und Gelée Royal |
38.5 KB |
15.06.2007 Stellungnahme Nr. 032/2007 des BfR
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Verwendung von Glucosamin und dessen Verbindungen in Nahrungsergänzungsmitteln |
109.6 KB |