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BfR-Verbrauchermonitor 2016
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Spezial Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel schützen Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse
vor Schadorganismen oder Krankheiten. Sie werden aber auch ein-
gesetzt, um das Pflanzenwachstum zu regulieren. Pflanzenschutz-
mittel werden, je nach Wirkung, in verschiedene Gruppen eingeteilt:
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Herbizide: Mittel gegen Unkräuter
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Insektizide: Mittel gegen Insekten
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Fungizide: Mittel gegen Pilzerkrankungen
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Molluskizide: Mittel gegen Schnecken
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Akarizide: Mittel gegen Milben
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Rodentizide: Mittel gegen schädliche Nagetiere
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Wachstumsregler: Mittel zur Steuerung biologischer Prozesse
Auch wenn die zugelassenen Pflanzenschutzmittel sachgerecht
und bestimmungsgemäß angewendet werden, können Rück-
stände im Erntegut und in den daraus gewonnenen Lebens-
und Futtermitteln verbleiben. Um sicherzustellen, dass solche
Rückstände die Gesundheit der Verbraucher weder bei lebens-
langer täglicher Aufnahme noch bei einmaligem Verzehr großer
Lebensmittelmengen schädigen können, nimmt das BfR im Rah-
men der Zulassung eine umfangreiche gesundheitliche Bewer-
tung der Pflanzenschutzmittel vor und erarbeitet auf dieser Basis
Vorschläge für Rückstandshöchstgehalte. Die Festlegung zuläs-
siger Mengen eines Wirkstoffes, die ein Lebensmittel enthalten
darf, folgt dem ALARA-Prinzip (
„As Low As Reasonably Achiev-
able“
englisch für
so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar
).
Rückstandshöchstgehalte sind maximal zulässige Konzentratio-
nen für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren Abbauproduk-
te, die im Lebensmittel verbleiben dürfen. Sie werden nicht allein
aufgrund der gesundheitlichen Risikobewertung festgelegt,
sondern berücksichtigen auch die gute landwirtschaftliche Pra-
xis. Die Einhaltung eines Rückstandshöchstgehalts entscheidet
darüber, ob ein Lebensmittel verkehrsfähig ist oder vom Markt
genommen werden muss.