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BfR-Verbrauchermonitor 2016

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Spezial Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel schützen Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse

vor Schadorganismen oder Krankheiten. Sie werden aber auch ein-

gesetzt, um das Pflanzenwachstum zu regulieren. Pflanzenschutz-

mittel werden, je nach Wirkung, in verschiedene Gruppen eingeteilt:

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Herbizide: Mittel gegen Unkräuter

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Insektizide: Mittel gegen Insekten

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Fungizide: Mittel gegen Pilzerkrankungen

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Molluskizide: Mittel gegen Schnecken

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Akarizide: Mittel gegen Milben

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Rodentizide: Mittel gegen schädliche Nagetiere

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Wachstumsregler: Mittel zur Steuerung biologischer Prozesse

Auch wenn die zugelassenen Pflanzenschutzmittel sachgerecht

und bestimmungsgemäß angewendet werden, können Rück-

stände im Erntegut und in den daraus gewonnenen Lebens-

und Futtermitteln verbleiben. Um sicherzustellen, dass solche

Rückstände die Gesundheit der Verbraucher weder bei lebens-

langer täglicher Aufnahme noch bei einmaligem Verzehr großer

Lebensmittelmengen schädigen können, nimmt das BfR im Rah-

men der Zulassung eine umfangreiche gesundheitliche Bewer-

tung der Pflanzenschutzmittel vor und erarbeitet auf dieser Basis

Vorschläge für Rückstandshöchstgehalte. Die Festlegung zuläs-

siger Mengen eines Wirkstoffes, die ein Lebensmittel enthalten

darf, folgt dem ALARA-Prinzip (

„As Low As Reasonably Achiev-

able“

englisch für

so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar

).

Rückstandshöchstgehalte sind maximal zulässige Konzentratio-

nen für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren Abbauproduk-

te, die im Lebensmittel verbleiben dürfen. Sie werden nicht allein

aufgrund der gesundheitlichen Risikobewertung festgelegt,

sondern berücksichtigen auch die gute landwirtschaftliche Pra-

xis. Die Einhaltung eines Rückstandshöchstgehalts entscheidet

darüber, ob ein Lebensmittel verkehrsfähig ist oder vom Markt

genommen werden muss.