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BfR

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Jahresbericht 2015

86

Wieso der Rechtswissenschaft?

Nicht für alle gesetzlichen Vorgaben wird im Detail be-

stimmt, wie sie in der Praxis zu verwirklichen sind. Ein gu-

tes Beispiel ist der Schadensbegriff: Schmerzen, Leiden

und Schäden sind Grundbestandteile für die Definition

eines Tierversuches. Während die rechtliche Auslegung

der Begriffe Schmerzen und Leiden relativ eindeutig ist,

so ist unklar, wie der Begriff des Schadens im Versuchs-

tierbereich angewandt werden soll. Eine interdisziplinäre

Zusammenarbeit unter Beteiligung der Rechtswissen-

schaft ist hier besonders wichtig.

Zu welchen Fragen werden Behörden und Forschungs-

einrichtungen vom Bf3R beraten?

Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013

haben wir gesetzliche Aufgaben erhalten. Wenn jemand

einen Tierversuch durchführen möchte, muss ein Ver-

suchstierantrag der Genehmigungsbehörde vorgelegt

werden. An dieser Stelle werden wir oftmals hinzugezo-

gen und prüfen dann, ob es nicht doch eine Alternative

zum Tierversuch gibt. Die Aufgabe des Nationalen Aus-

schusses besteht wiederum darin, Behörden und Tier-

schutz-Ausschüsse zu Erwerb, Zucht, Pflege und Ver-

wendung von Versuchstieren zu beraten. Hier geht es

also nicht nur um Alternativmethoden, sondern auch um

Fragen nach der Gesetzesauslegung. Insbesondere bei

komplizierteren Rechtsfragen spricht der Nationale Aus-

schuss Empfehlungen aus.

Wird es irgendwann gar keine Tierversuche mehr geben?

In absehbarer Zeit glaube ich das nicht. Natürlich ist es

unser Ziel, Tierversuche langfristig auf null zu reduzieren.

Wissenschaftlich sind wir aber noch nicht so weit. Wichtig

ist es zu sagen, dass jeder einzelne Tierversuch, auf den

verzichtet werden kann, zählt. Jedes Tier, das nicht bei

einem Versuch eingesetzt werden muss, ist ein Tier, das

weniger Leid und Schmerz ertragen muss.

Wie kann sich die Öffentlichkeit über Tierversuche in-

formieren?

In Europa muss seit 2013 jeder Tierversuch öffentlich do-

kumentiert werden. Die dafür erforderliche „nichttechni-

sche Projektzusammenfassung“ liefert Informationen, zu

welchem Zweck ein Antrag genehmigt wurde und welche

Tierarten und wie viele Tiere eingesetzt werden sollen.

Wir haben bereits 2014 die internetbasierte Datenbank

AnimalTestInfo entwickelt. Hier kann sich jeder alle nicht-

technischen Projektzusammenfassungen aus Deutsch-

land anschauen. Die Datenbank ist weltweit einzigartig

und gewährleistet eine hohe Transparenz.

Welche finanziellen Mittel stehen dem Bf3R zur Verfü-

gung?

Wir haben etwa sechs Millionen Euro für die Anschaffung

von Forschungsgeräten bekommen. Außerdem erhalten

wir eine kontinuierliche Forschungsförderung von einer

knappen Million Euro pro Jahr und haben zusätzliches

Personal bekommen.

Die Entwicklung von OECD-Prüfmethoden zur toxiko-

logischen Bewertung von Stoffen wird in Deutschland

vom BfR koordiniert.

Das BfR hat in enger Kooperation mit den Behörden

der Länder, die für die Genehmigung von Tierver-

suchsvorhaben zuständig sind, die Datenbank

„AnimalTestInfo“ entwickelt und im Dezember 2014

im Internet veröffentlicht. Es ist die erste webba-

sierte Datenbanklösung zur Veröffentlichung von

Projektzusammenfassungen über Tierversuche in

Europa. AnimalTestInfo enthält Informationen zu allen

genehmigten Tierversuchsvorhaben von wissen-

schaftlichen Forschungsinstituten der Universitäten,

der Industrie und des Bundes in Deutschland.

i

Das BfR berichtete über AnimalTestInfo in der

Fachzeitschrift Nature:

www.nature.com/nature/journal/v519/n7541/full/ 519033d.html?WT.ec_id=NATURE-20150305

Weitere Informationen unter:

www.animaltestinfo.de