Im Jahr 2021 wurde durch den internationalen Getränkeverband ICBA (engl. International Council of Beverage Associations) eine Risikobewertung von Aspartam durch den Gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (engl. Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives; JECFA) vorgeschlagen. Diese erfolgte in der JECFA-Sitzung vom 27. Juni bis 6. Juli 2023. In der Risikobewertung wurde auch die Stellungnahme der IARC zu Aspartam berücksichtigt.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (engl. International Agency for Research on Cancer; IARC) klassifiziert Aspartam als „möglicherweise krebserzeugend beim Menschen (Kategorie 2B)". Die Agentur weist aber darauf hin, dass die positiven Befunde in den ausgewerteten epidemiologischen Studien nicht eindeutig dem Aspartam zugeschrieben werden, sondern auch auf andere Einflussfaktoren zurückgeführt werden könnten: „[…] chance, bias or confounding could not be ruled out as an explanation for the positive findings.[…] . Auch die Tierstudien hält die Agentur für nicht ausreichend belastbar „[…] based on concerns over the study design, interpretation and reporting of data, the working group concluded that the evidence for cancer in experimental animals was limited […]" .
Der gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe, JECFA, kommt in seiner Risikobewertung hingegen zu dem Schluss, dass die berücksichtigten tierexperimentellen Daten und die ausgewerteten Humandaten keinen Hinweis auf ein krebserzeugendes Potential von Aspartam geben. Der Sachverständigenausschuss beurteilt dabei insbesondere das Verfahren zur Ermittlung der Aspartam-Exposition in den epidemiologischen Studien kritisch und weist zudem darauf hin, dass Aspartam als solches nicht ins Blut übergeht, sondern im Magen-Darm-Trakt zu Asparaginsäure und Phenylalanin sowie Methanol umgewandelt wird. Diese Stoffwechselprodukte werden auch durch Verzehr üblicher Lebensmittel aufgenommen. Daher bestätigt der Sachverständigenausschuss die in einer früheren Stellungnahme bereits abgeleitete akzeptable tägliche Aufnahmemenge (engl. Acceptable Daily Intake; ADI) von 40 mg/kg Körpergewicht und Tag.
Das Material der WHO zu der Thematik Aspartam ist hier abrufbar.
Eine Liste der von der IARC als möglicherweise krebserzeugend klassifizierten Stoffe finden Sie hier .
Hilfreich in diesem Zusammenhang sind zudem die Fragen und Antworten von WHO und IARC zu Aspartam.
Die vollständigen Stellungnahmen beider Einrichtungen sind noch nicht veröffentlicht, sie sind in der nächsten Zeit zu erwarten.
Im Jahr 2021 wurde durch den internationalen Getränkeverband ICBA (engl. International Council of Beverage Associations) eine Risikobewertung von Aspartam durch den Gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (engl. Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives; JECFA) vorgeschlagen. Diese erfolgte in der JECFA-Sitzung vom 27. Juni bis 6. Juli 2023. In der Risikobewertung wurde auch die Stellungnahme der IARC zu Aspartam berücksichtigt.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (engl. International Agency for Research on Cancer; IARC) klassifiziert Aspartam als „möglicherweise krebserzeugend beim Menschen (Kategorie 2B)". Die Agentur weist aber darauf hin, dass die positiven Befunde in den ausgewerteten epidemiologischen Studien nicht eindeutig dem Aspartam zugeschrieben werden, sondern auch auf andere Einflussfaktoren zurückgeführt werden könnten: „[…] chance, bias or confounding could not be ruled out as an explanation for the positive findings.[…] . Auch die Tierstudien hält die Agentur für nicht ausreichend belastbar „[…] based on concerns over the study design, interpretation and reporting of data, the working group concluded that the evidence for cancer in experimental animals was limited […]" .
Der gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe, JECFA, kommt in seiner Risikobewertung hingegen zu dem Schluss, dass die berücksichtigten tierexperimentellen Daten und die ausgewerteten Humandaten keinen Hinweis auf ein krebserzeugendes Potential von Aspartam geben. Der Sachverständigenausschuss beurteilt dabei insbesondere das Verfahren zur Ermittlung der Aspartam-Exposition in den epidemiologischen Studien kritisch und weist zudem darauf hin, dass Aspartam als solches nicht ins Blut übergeht, sondern im Magen-Darm-Trakt zu Asparaginsäure und Phenylalanin sowie Methanol umgewandelt wird. Diese Stoffwechselprodukte werden auch durch Verzehr üblicher Lebensmittel aufgenommen. Daher bestätigt der Sachverständigenausschuss die in einer früheren Stellungnahme bereits abgeleitete akzeptable tägliche Aufnahmemenge (engl. Acceptable Daily Intake; ADI) von 40 mg/kg Körpergewicht und Tag.
Das Material der WHO zu der Thematik Aspartam ist hier abrufbar.
Eine Liste der von der IARC als möglicherweise krebserzeugend klassifizierten Stoffe finden Sie hier .
Hilfreich in diesem Zusammenhang sind zudem die Fragen und Antworten von WHO und IARC zu Aspartam.
Die vollständigen Stellungnahmen beider Einrichtungen sind noch nicht veröffentlicht, sie sind in der nächsten Zeit zu erwarten.